Full text: Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 4. Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850.

104 Anlage 3. Der Etat. 
der Staatszwecke im Wege der Gesetzgebung oder der Verordnung 
zu treffende Bestimmungen nothwendig oder rathsam erscheinen. 
g. 21. 
Alle durch frühere Gesetze und Verordnungen erlassenen Be- 
stimmungen, soweit sie dem gegenwärtigen Gesetze zuwiderlaufen, 
treten außer Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und 
beigedrucktem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 27. März 1872. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. Gr. v. Roon. Gr. v. Itzenplitz. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. Camphausen. Falk. 
Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig.
	        
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