Ev. 117.
Sp. 148.
230 Anhang.
Nebstdem hat dasselbe am Schluße eines jeden Jahres eine
allgemeine Uebersicht des kirchlichen Zustandes der Protestantischen
Gesammt-Gemeinden mit den im Laufe des Jahres darin vor-
gegangenen wichtigen Veränderungen mit gutachtlichen Bemerkungen
vorzulegen.
V.
Geschäftsgang.
S. 20.
Die Leitung der Geschäfte liegt bey dem Ober-Consistorium
dem Präsidenten, und s bey den untern Censistorien dem Vorstande,
und in Abwesenheit oder Verhinderung desselben dem ersten Nathe ob.
C. 21.
Aller Einlauf wird von dem Vorstande geöffnet und präsen-
tirt. Derselbe hat zu sorgen, daß alsbald die Eintragung in das
mit dem Geschäfts-Protocolle verbundene besondere Einlaufs-Journal
bewirkt, und die Producte mit den Vor-Acten an diejenigen Re-
ferenten vertheilt werden, welche er entweder durch eine allgemeine
Repartitions-Vorschrift, oder in einzelnen Fillen besonders be-
nannt hat.
K. 22.
Sämmtliche Gegenstände werden mittelst gemeinschaftlicher Be-
rathung in förmlichen Sitzungen behanrelt; in jeder Woche soll
eine Sitzung nach der Bestimmung des Vorstandes gehalten werden.
K. 23.
Der Vorstand hält, wie in andern Cellegien, die Umfrage,
spricht die Beschlüße nach der Einheit oder Mehrheit ver Stimmen
aus, und läßt dieselben in das Sitzungs-Protokoll eintragen. Bey
sich ergebender Stimmen-Gleichheit ist die Stimme des Vorstandes
entscheidend.
6. 21.
Sämmtliche Entwürfe werden von dem Proponenten unter-
zeichnet, und von dem Vorstande mit dem Expediatur versehen;
der Secretaire bemerkt auf demselben den Tag der Sitzung mit
Hinweisung auf die Nummer des Sitzungs-Protocolls, und sergt
sodann für die Reinschrift.