Vorbemerkung!.
I. Bezeichnung der Quellen.
1. Die Königliche Verordnung v. 29. December 18177
bestimmt, daß vom Anfaug des Jahres 1818 an das „Gesetzblatt
für das Königreich Baiern“: erscheinen sollte. Dasselbe ist
nicht in fortlaufenden Jahrgängen erschienen i. Die Seiten sinr
doppelspaltig und die Spalten, nicht vie Seiten werden gezählt. —
Durch Königliche Verordnung v. 29. Oktober 18735 wurden
das Gesetzblatt und das Regierungsblatt vom 1. Januar 1874 an
als „Gesetz- und Berordnungsblatt für das Königreich Bayern“
vereinigt. Dasselbe ist — in vollen Seiten, nicht mehr in Spalten
gedruckt — von 1874 an in fortlaufenden Jahrgängen erschienen.
2. Die Pfalz aber besaß ihr eigenes Publikationsorgan in
dem Sinne, daß alles, was darin nicht für sie publizirt war, im
1 Bei Abschluß dieser Mühseligen Arbeit drängt es mich, meinen
gütigen Helfern zu danken. Ohne weitestgehende Fnssteo seitens
der Reichsgerichtsbibliothek, ihres fenne ichen Hauptes, Professor Dr. Karl
Schulz, und ihrer stets ssöhrei 2 samten wäre ich zur W dieser
Ausgabe ganz außer S#degewel Dr. Schulz hat auch bewirkt, daß
die Hof= und Staats-Bibliothek in Mänchen mir ein vollständiges Exemplar
des Pfälzischen Amtsblattes, soweit ich es brauchte, bicher gesenber hat.
dir war es nicht aufzutreiben. So gebührt auch Herrn Oberbibliothekar
Dr. Laubmonn zu München mein bester Donkk In hohem Maße bin
ich endlich meinem verehrten Kollegen, Herrn Professor Dr. Max v
Seydel in München verpflichtet, und nicht nur dessen kreffkichent 5#“
schen Staaterechte, sondern ihm persönlich. Auf die liebenswürdigste Weise
ist mir von dieser Seite für sie zeitraubende, für mich aber höchst wertvolle
Auskunft erteilt worden
2 Gesetzblatt für das Königreich Baiern 1818, Sp.
Voi- W 1 des Jahrganges 1828 wird „Baperer- esdkeben.
1 Je einen Band bilden 1818. 1819. 1822. 1825. 1828. 1831. 1831.
1837. 1840. 1843. 1846. 1848. 1849 u. 1850. 1851 u. 1852. 1853—1855.
1855 u. 1856 (1857 u. 1858 ist das Gesetbrat nichte gerschienenl 18530
(1860 fehlt. 1861 u. 1862. 1863 u.
1871 u. 1872. 1873 N. 1. u. 2 # 5162. wlepol- n- 4ien u. r-
ordnungsblatt 1974 zu Anfan
5 Regierungsblatt für 9 Königreich Bayern. 1873. S. 1353.