Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 2. (2)

Rastatt. Beusts Anregungen wegen Reform des Bundes. 235 
Über die neuesten Nachrichten aus Kopenhagen ist hier auch von Herrn von Bülow 
etwas Bestimmtes in den Details nicht zu erfahren, und würde ich E. E. sehr dankbar sein, 
wenn ich durch Dero Vermittelung Näheres darüber erhielte. 
256. Bericht vom 19. Juni 1857 an König Friedrich Wilhelm IV., 
betr. die Vorlage der badisch=österreichischen Konvention über Rastatt an den 
Bund. Fortsetzung des österreichischen Systems einer Majorisierung Preußens 
im Bundestage. Erfordernis eines einhelligen Beschlusses zur Regelung der 
Rastatter Frage. Streit über deren geschäftliche Behandlung. Herr v. Eisen= 
decher. — Vgl. Poschinger III, Nr. 68. 
257. Bericht an Minister v. Manteuffel. 
[Konzept.] 
 1. Juli 1857. 
E. E. gen. Mitteilungen vom 21. und 25. v. M., die von Herrn von Beust an= 
geregten Reformen der Bundesverfassung¹) betreffend, habe ich zu erhalten die Ehre gehabt. 
Die Mittelstaaten sind im Vergleich zu Preußen unverhältnismäßig stark mit Stim= 
men am Bunde bedacht, und ihr Einfluß daselbst wächst außerdem durch den Umstand, daß 
Preußen und Österreich häufig einander neutralisieren. Es ist daher natürlich, wenn Herr 
von Beust sich bestrebt, das Ansehen des Bundes, als einer Einrichtung, welche den sächsi= 
schen Minister auf ein höheres Piedestal hebt, zu kräftigen. Es ist mir aber nicht wahr= 
scheinlich, daß er diesem Ziele auf dem in seinem Promemoria vorgezeichneten Wege näher 
kommt. Es wird stets der Stein der Weisen für deutsche Politiker bleiben, die Macht 
der einheitlichen Zentralgewalt zu fördern und zugleich die Autonomie der einzelnen Staaten 
ungeschmälert zu erhalten, oder den Zentralbehörden des Bundes gleichzeitig das Ansehen 
und das Vertrauen richterlicher Selbständigkeit zu geben und ihnen [die] diplomatische 
Biegsamkeit eines politischen Organs zu erhalten. In den Beiträgen, welche Herr von 
Beust zur Lösung dieses Problems liefert, kann ich keinen neuen praktischen oder auch nur 
klaren und präzisen Gedanken entdecken; der Überfluß an allgemeinen Phrasen und der 
Mangel an konkreten Vorschlägen beweisen, daß auch im Kopfe des Herrn von Beust die 
theoretischen Desiderien, welche einer großen Anzahl deutscher Politiker nebelhaft vor= 
schweben, keine ausführbare Gestaltung zu gewinnen vermögen. 
Die einzelnen Punkte des Promemoria haben bereits in E. E. Erlaß vom 21. v. M. 
auch im Detail eine so treffende Beleuchtung und Würdigung gefunden, daß mir derselben 
wenig zuzusetzen übrig bleibt. 
Im Publikum würden, meinem Gefühl nach, die Schritte, welche Herr von Beust vor= 
schlägt, um das Ansehen des Bundes zu heben, gerade im entgegengesetzten Sinne wirken. 
Die Minister=Konferenzen würden Aufsehen erregen, aber mehr Befürchtungen als 
Hoffnungen; die hauptsächliche Aufgabe dieser Konferenzen würde nach der Absicht 
des Herrn von Beust darin bestehen, die Presse zu beschränken und ihre Kontrolle durch 
ein ständiges Bundesorgan einzuleiten und die Bedeutung der ständischen Verfassungen in 
den deutschen Staaten auf dasjenige Minimum einzuschränken, welches man ohne weiteres 
¹) Über Inhalt der erwähnten Erlasse und der Beustschen Anregungen vgl. Poschinger III   S. 122 ff. 
in den dortigen Anmerkungen.