Rastatt. Beusts Anregungen wegen Reform des Bundes. 235
Über die neuesten Nachrichten aus Kopenhagen ist hier auch von Herrn von Bülow
etwas Bestimmtes in den Details nicht zu erfahren, und würde ich E. E. sehr dankbar sein,
wenn ich durch Dero Vermittelung Näheres darüber erhielte.
256. Bericht vom 19. Juni 1857 an König Friedrich Wilhelm IV.,
betr. die Vorlage der badisch=österreichischen Konvention über Rastatt an den
Bund. Fortsetzung des österreichischen Systems einer Majorisierung Preußens
im Bundestage. Erfordernis eines einhelligen Beschlusses zur Regelung der
Rastatter Frage. Streit über deren geschäftliche Behandlung. Herr v. Eisen=
decher. — Vgl. Poschinger III, Nr. 68.
257. Bericht an Minister v. Manteuffel.
[Konzept.]
1. Juli 1857.
E. E. gen. Mitteilungen vom 21. und 25. v. M., die von Herrn von Beust an=
geregten Reformen der Bundesverfassung¹) betreffend, habe ich zu erhalten die Ehre gehabt.
Die Mittelstaaten sind im Vergleich zu Preußen unverhältnismäßig stark mit Stim=
men am Bunde bedacht, und ihr Einfluß daselbst wächst außerdem durch den Umstand, daß
Preußen und Österreich häufig einander neutralisieren. Es ist daher natürlich, wenn Herr
von Beust sich bestrebt, das Ansehen des Bundes, als einer Einrichtung, welche den sächsi=
schen Minister auf ein höheres Piedestal hebt, zu kräftigen. Es ist mir aber nicht wahr=
scheinlich, daß er diesem Ziele auf dem in seinem Promemoria vorgezeichneten Wege näher
kommt. Es wird stets der Stein der Weisen für deutsche Politiker bleiben, die Macht
der einheitlichen Zentralgewalt zu fördern und zugleich die Autonomie der einzelnen Staaten
ungeschmälert zu erhalten, oder den Zentralbehörden des Bundes gleichzeitig das Ansehen
und das Vertrauen richterlicher Selbständigkeit zu geben und ihnen [die] diplomatische
Biegsamkeit eines politischen Organs zu erhalten. In den Beiträgen, welche Herr von
Beust zur Lösung dieses Problems liefert, kann ich keinen neuen praktischen oder auch nur
klaren und präzisen Gedanken entdecken; der Überfluß an allgemeinen Phrasen und der
Mangel an konkreten Vorschlägen beweisen, daß auch im Kopfe des Herrn von Beust die
theoretischen Desiderien, welche einer großen Anzahl deutscher Politiker nebelhaft vor=
schweben, keine ausführbare Gestaltung zu gewinnen vermögen.
Die einzelnen Punkte des Promemoria haben bereits in E. E. Erlaß vom 21. v. M.
auch im Detail eine so treffende Beleuchtung und Würdigung gefunden, daß mir derselben
wenig zuzusetzen übrig bleibt.
Im Publikum würden, meinem Gefühl nach, die Schritte, welche Herr von Beust vor=
schlägt, um das Ansehen des Bundes zu heben, gerade im entgegengesetzten Sinne wirken.
Die Minister=Konferenzen würden Aufsehen erregen, aber mehr Befürchtungen als
Hoffnungen; die hauptsächliche Aufgabe dieser Konferenzen würde nach der Absicht
des Herrn von Beust darin bestehen, die Presse zu beschränken und ihre Kontrolle durch
ein ständiges Bundesorgan einzuleiten und die Bedeutung der ständischen Verfassungen in
den deutschen Staaten auf dasjenige Minimum einzuschränken, welches man ohne weiteres
¹) Über Inhalt der erwähnten Erlasse und der Beustschen Anregungen vgl. Poschinger III S. 122 ff.
in den dortigen Anmerkungen.