Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 2. (2)

1. Vertrauliches Schreiben an Minister v. Manteuffel. 
[Ausfertigung.] 
1. Januar 1855. 
E. E. geehrten vertraulichen Erlaß vom gestrigen Tage Nr. 110¹) habe ich soeben 
erhalten. Eine eingehendere Berichterstattung ist mir heute noch nicht möglich, namentlich 
nicht in betreff der Ansichten meiner Kollegen. Herr von Schrenck befindet sich seit 
mehreren Tagen in Darmstadt in der Nähe des Königs Ludwig, und die Mehrzahl der 
übrigen Herren ist am heutigen Tage ebenfalls nicht einheimisch, auch wüßte ich unter 
ihnen, mit Ausnahme der Gesandten von Dänemark und Mecklenburg, kaum einen, von 
dem ich erwarten dürfte, daß er eine eigene Ansicht mit Klarheit kundgeben, oder mit 
der seiner Regierung vertraut sein werde. 
Ich kann daher im Augenblick E. E. hochgen. Weisung nur insofern entsprechen, daß 
ich den Eindruck wiedergebe, welchen mir selbst die österreichische Expedition vom 24. De= 
zember macht. 
Die Militärkonvention vom 20. April sagt in ihrem sechsten Artikel ausdrücklich, daß 
der Zweck der wechselseitigen Hilfsleistungen nur die Abwehr eines Angriffs sei. Dieser 
Angriff hat bisher weder stattgefunden, noch dürfte er zu erwarten sein, wenn nicht Öster= 
reich seinerseits aggressiv verfährt. Es ist daher auch „der Fall des Bedarfs“ nicht vor= 
handen, für welchen nach Artikel III des Bündnisses vom 20. April die Bestimmungen der 
Militärkonvention berechnet sind.²)  Daß die Stipulationen vom 20. April in der Absicht 
geschlossen worden seien, einen gemeinschaftlichen Angriffskrieg  gegen Rußland zu 
führen, wird selbst das Wiener Kabinett schwerlich behaupten, namentlich nachdem nicht 
nur die Fürstentümer geräumt und eine freiwillige Wiederbesetzung derselben durch die 
Russen nicht zu erwarten steht, sondern nachdem auch die später formulierten vier Punkte 
nach dem eigenen Anerkenntnis des Grafen Buol von Rußland angenommen sind und 
damit ein Resultat erreicht ist, welches weit über die Ziele hinaus liegt, zu deren Er= 
strebung das Bündnis vom 20. April geschlossen wurde. 
Eine andere Frage ist, ob durch den neuen Zusatzartikel vom 26. November für uns 
die Verpflichtung geschaffen worden ist, jene Militärkonvention auf das Verlangen des 
Wiener Kabinetts jetzt zur Ausführung zu bringen. Auch diese Frage dürfte unzweifel= 
haft zu verneinen sein. In der Eigenschaft eines der drei Hauptkontrahenten des Ar= 
tikels vom 26. November haben wir uns nur verpflichtet, Angriffe auf die Stellung Öster= 
reichs in den Fürstentümern abzuwehren und angelegentlich bemüht zu sein, den vier 
Punkten als Friedensgrundlage Geltung zu verschaffen. Die vier Punkte sind von Ruß= 
land angenommen, und niemand wird wohl in gutem Glauben behaupten wollen, daß 
¹) Inhalt bei Poschinger II S. 130 f. Anm.   2. 
²)   Inhalt des Artikels  vgl. Poschinger II S. 131 Anm. 2.                                                       II.   2