1. Vertrauliches Schreiben an Minister v. Manteuffel.
[Ausfertigung.]
1. Januar 1855.
E. E. geehrten vertraulichen Erlaß vom gestrigen Tage Nr. 110¹) habe ich soeben
erhalten. Eine eingehendere Berichterstattung ist mir heute noch nicht möglich, namentlich
nicht in betreff der Ansichten meiner Kollegen. Herr von Schrenck befindet sich seit
mehreren Tagen in Darmstadt in der Nähe des Königs Ludwig, und die Mehrzahl der
übrigen Herren ist am heutigen Tage ebenfalls nicht einheimisch, auch wüßte ich unter
ihnen, mit Ausnahme der Gesandten von Dänemark und Mecklenburg, kaum einen, von
dem ich erwarten dürfte, daß er eine eigene Ansicht mit Klarheit kundgeben, oder mit
der seiner Regierung vertraut sein werde.
Ich kann daher im Augenblick E. E. hochgen. Weisung nur insofern entsprechen, daß
ich den Eindruck wiedergebe, welchen mir selbst die österreichische Expedition vom 24. De=
zember macht.
Die Militärkonvention vom 20. April sagt in ihrem sechsten Artikel ausdrücklich, daß
der Zweck der wechselseitigen Hilfsleistungen nur die Abwehr eines Angriffs sei. Dieser
Angriff hat bisher weder stattgefunden, noch dürfte er zu erwarten sein, wenn nicht Öster=
reich seinerseits aggressiv verfährt. Es ist daher auch „der Fall des Bedarfs“ nicht vor=
handen, für welchen nach Artikel III des Bündnisses vom 20. April die Bestimmungen der
Militärkonvention berechnet sind.²) Daß die Stipulationen vom 20. April in der Absicht
geschlossen worden seien, einen gemeinschaftlichen Angriffskrieg gegen Rußland zu
führen, wird selbst das Wiener Kabinett schwerlich behaupten, namentlich nachdem nicht
nur die Fürstentümer geräumt und eine freiwillige Wiederbesetzung derselben durch die
Russen nicht zu erwarten steht, sondern nachdem auch die später formulierten vier Punkte
nach dem eigenen Anerkenntnis des Grafen Buol von Rußland angenommen sind und
damit ein Resultat erreicht ist, welches weit über die Ziele hinaus liegt, zu deren Er=
strebung das Bündnis vom 20. April geschlossen wurde.
Eine andere Frage ist, ob durch den neuen Zusatzartikel vom 26. November für uns
die Verpflichtung geschaffen worden ist, jene Militärkonvention auf das Verlangen des
Wiener Kabinetts jetzt zur Ausführung zu bringen. Auch diese Frage dürfte unzweifel=
haft zu verneinen sein. In der Eigenschaft eines der drei Hauptkontrahenten des Ar=
tikels vom 26. November haben wir uns nur verpflichtet, Angriffe auf die Stellung Öster=
reichs in den Fürstentümern abzuwehren und angelegentlich bemüht zu sein, den vier
Punkten als Friedensgrundlage Geltung zu verschaffen. Die vier Punkte sind von Ruß=
land angenommen, und niemand wird wohl in gutem Glauben behaupten wollen, daß
¹) Inhalt bei Poschinger II S. 130 f. Anm. 2.
²) Inhalt des Artikels vgl. Poschinger II S. 131 Anm. 2. II. 2