454 Unklare Auherungen Varnbülers über casus foederis.
die Deutung zu geben, als werde Württemberg auch über die Schranken der mit Preuhen ge-
schlossenen Verträge binaus für die nationalen Interessen einstehen. „Er wolle“ — so gab Graf
Dönhoff in einem Berichte vom 6. Dezember die Barnbülerschen Außerungen wieder — „#. B.
den Fall setzen, daß Preußen in einen Krieg verwickelt würde, an welchem teilzunehmen die Ver-
träge Württemberg nicht binden, so würde dasselbe dennoch nicht loudern, Preußen jur Seite
m stehen, wenn die nationalen Interessen dadurch gefördert würden". Diese Außerung Barn-
bülers rief in Bismarck die Erinnerung an jenen früheren ominösen Ausspruch des württem-
bergischen Ministers (ogl. Nr. 1014) wach, der der württembergischen Regierung allein die
Kognition über das Eintreten des casus foederis erbalten wollte.
Berlin, den 10. Dezember 1868.
Sür die Aufklärungen über die Redaktion der Thronrede und über die Tendenz der
auf die auswärtigen Verhältnisse bezüglichen Stellen derselben sind wir Herrn von Barn-
büler dankbar, und in Beantwortung des gefälligen Berichtes vom 6. d. Al. ersuche ich
Ew. pp., dies demselben auszudrücken, dabei aber zugleich folgendes zur Sprache zu bringen.
In seinen Erläuterungen setzt Herr von Varnbüler den Sall, daß Preußen in einen
Krieg verwickelt werde, an welchem teilzunehmen die Verträge Württemberg nicht
bänden. Diese Distinktion ist uns nicht klar. Die zwischen Preußen und Württemberg
bestehenden Verträge machen sie nicht. Schutz und Trutz und Garantie des Bestehens sind
wechselseitig. Was follte werden, welche Bedeutung bliebe den Verträgen, wenn auch
Preußen sich die Unterscheidung vorbehielte, ob casus foederis vorhanden oder nicht? Der
Gedanke war uns fremd, als wir im vollen Vertrauen auf die Loyalität Württembergs
die Verträge vom 13. August 1866 abschlossen.
Müutwillige Angriffskriege liegen nicht in unserer und des Dorddeutschen Bundes
Politik. Der Bund bat eine Kabinettspolitik nicht zu verfolgen; seine Aufgabe ist Er-
holtung, Sicherheit. Wie diese Aufgabe einem drohenden Angriffe gegenüber zu erfüllen,
ob mit Abwarten oder durch Zuvorkommen, das unterscheidet das Schutz- und Trutz-
bündnis nicht. Trägt Württemberg etwa diesen Unterschied, wir können nicht erraten,
vermöge welcher Snterpretation, hinein, so müssen wir Akt davon nehmen, und ich würde
nicht umbin können, auch uns für die Dauer der jenseitigen Auslegung das Necht freier
Beurtheilung des casus foederis zu wahren und die Divergenz in der Auffassung der
Verträge bei einschlagenden Berhandlungen im NReichstage zur Sprache zu bringen. Wir
haben die Bündnisse mit den süddeutschen Staaten im nationalen nteresse geschlossen,
glaubten damit eine nationale Chrenpflicht zu erfüllen. Eine golche Bedeutung können sie
aber nur haben, wenn sie von beiden Seiten gleich verstanden werden.
Ew. pp. wollen sich gefälligst nach Anleitung dieses Erlasses gegen Herrn von Varn-
büler aussprechen und ihm ausdrücklich die Srage vorlegen, worauf er die Unterscheidung
gründet von Fällen, in denen nach den Verträgen der casus foederis für Württemberg
vorliege oder nicht-.
1 Die Worte „auch uns für die Dauer eigenbäöndiger Zusatz Bismarcks. Am Schluß des Er-
lalles findet sich noch eine kleinere Korrektur von seiner Hand. «
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Varnbüler ihm erklärt, es hötte durchaus nicht in seiner Ablicht gelegen, die Srage des casus #oederis
wieder aufzuwerfen, vielmehr habe er nur die volle Lopyalität Württembergs in der Einhaltung der Ver-
träge detonen wollen. Varnbüler lieh Bismarck daher bitten, auf die Frage, aus der deutlich ein Mißtrauen
klang, nicht insistieren zu wollen. Bismarcke ließ darauf om 19. Degember dem Grafen Dönhoff durch
Tbile mitteilen, er möge Varnbüler logen, daß er den Iwischenfall als erledigt betrachte. Am gleichen
Cage hielt Barnbüler in der Abgeordnetenkammer gelegentlich der Adrehdebatte eine Aede, in der er
einerseits die volle Loyolität Württenberge in der treuen Innebaltung des Schutz- und Trutzbündnisses mit
Preuhen betonte, anbererleits den Südbundplänen eine runde Absage erteilte. Siebe den wesentlichen Text