Materielle Entwickllung und nationale Konfolldation. 185
verliehen ist, hat man bisher meines Wissens — abgesehen von einem einzelnen, die
Benutzung der Cölner Abeinbrücke betreffetden Sall — noch keinen Gebrauch gemacht.
Ubelstände, welche durch die Zersplitterung der deutschen Eisenbahnen unter zahlreiche
Staats- und Drivat-Verwaltungen entstanden sind, und welche früher nur im Wege
der Verhandlung mit den verschiedenen Staatsregierungen resp. den einzelnen Eisenbahn-
gesellschaften befeitigt werden konnten, würden jetzt durch sachkundige Hondhabung der
allegierten Verfassungsartikel leichter zu beben sein, so daß die Eisenbahnen des Bundes-
gebietes in der Tat wie ein einheitliches Retz verwaltet werden, mit übereinstimmenden
Betriebseinrichtungen und Bahnpolizei-Regl ts, mit ineinander greifenden Sahr-
S
plänen, direkter Cxpedition im Personen- und Güterverkehr und mit möglichst gleich-
mäßigen billigen Tarifen, namentlich auch für landwirtschaftliche Produkte, Salze und
Dungmaterialien. Ich meine, daß das nteresse des preußischen wie des allgemeinen
deutschen Berkehrs uns mahnt, die Mittel nicht unbenutzt zu lassen, welche die Bundes-
verfassung uns in der gedachten Beziehung bietet. Ew. Exzellen; als Chef der preußischen
Eisenbahnverwaltung sind besser imstande als ich, zu übersehen, welche Wege einzuschlagen
sind, um die Wittel, welche die Blundes) Blerfassung) der Krone Preußen Sarbietet, im
Interesse der materiellen Entwicklung ulnd] der nationalen Confolidation Deutschlands
angemessen zu verwerthen. Als Mitglied des Staatsministeriums. habe ich das Bedürfnis,
mich bierüber im preußischen Intexesse m informieren und mit dem Königlichen Staats-
ministerium zu erwägen, ob und welche Anträge etwa an die Bundesverwaltung zu stellen
sind. Ew. Exjellenz ersuche ich daher, Ihre Ansicht über den Gegenstand mir go bald als
tunlich geneigtest mitzuteilen“.
H. v. Poschinger, Aktenstückee zur Wirtschaftspolitik des Fürstew Bismarck, I, 160 ff.
2 Der Test des Satzes eigenhändiger Susatz Bismarcks.
Vgl. dazu auch das Schreiben, das nach Eingang der Itzenplitzschen Antwort Bismarck in seiner Eigen-
schaft als Voste des Staatsministeriums am 10. Januar 1870 an den Bundeskamler richtet
H. o. Poschinger, Aktenstückte zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bismarck, I, 166 ff. Der Schluß des Echrei-
bens, von Bismarck eigenhändig konzjipiert, lautet:
„Wenn von preußischem Stondpunkte aus ein Snteresse vorliegt, durch Ausführung der gedachten Be-
stimmungen der Bundesverfassung die Cntwicklung des preuhischen Eisenbahnverkehrs in seinen Beziehungen
zu dem der übrigen Bundesstaaten zu fördern, so wird dem Bunde neben dieser Aufgabe der Beruf obliegen,
von den Befugnissen, welche die Berfassung ihm gewährt, jeden Gebrauch ru machen, welcher geeignet ist, die
nationalen Sympathien für die Bundesinstitutionen m kräftigen. Jede Befriedigung berechtigter Wünsche
des Publikums, jede Abstellung allgemein empfundener 1r im Betriebe einzelner oder mebrerer
Bahnen, jede Erleichterung des Verkehrs, welche dem Bunde beihumessen ist, wird grade im Gebiete des
Eisenbabn-Berkehrs von der Gesamtheit der Bevölkerung täglich und unmittelbar empfunden und dem Bunde
gedankt werden. Derselbe ist durch die in Abschnitt VII der erfassung enthaltenen Bestimmungen befähigt.
ich ulnd] jeinen Institutionen in weiten Kreisen und namentlich in jolchen, wo sie bisber fehlen, lebhaftere
Sumpathien zu erwecken.“ Sbenso hieß es # * Schreiben Bismarcks an den Ministerialdirektor Weis-
ddupt pom 24. Januar (v. Doschinger, a. a. O., I, 150 f.): „Ich möchte Ew. pp. gern überjeugen, daß der
Norddleutsche! Bund seine Aufgabe beiüglich W Eisenbahnen aus politischen Gründen ebensowohl wie aus
wirtbschaftlichen, von Hause aus allgemeiner und durchgreifender anfassen sollte. Ich erlaubte mir Ew. pp. die
Gesichtspunkte, welche mich dabei leiten, bei unfrer letzten Besprechung mündlich darmlegen. Unbeschadet der
sonst erreichbaren Besserung einzelner Tarispositionen im Wege der Verhandlung mit den betreffenden Bahn-
verwaltungen, wäre meines Erachtens die kräftige Handhabung der gelamten Defugnisse des Aorddeutschen
Bundes nach Artikel 42 bis 45 der Bundesverfassung von vorne herein ins Auge zu fassen. Och halte diesen
Weg nicht nur für den, welcher die Verkehrs-Interessen schneller. ulnd ellgemeiner. fördert. lerden glaude
auch, dah der Bund sich durch Wohlthaten, welche im Vertehr täglich füblbar werden, den Dank d
Publikkums erwerben, die Anbänglichkeit an seine nationale Politik fördern fjollte. — Ew pp. würde
lehr verbunden sein, wenn Sie mir in der angegebenen Richtung Vorschläge jur wirkameren Handbabum
er Bundesgewalt ju entwickeln die Güte hätten.“