Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XVI. Band. (16)

Blätter 
für 
Rechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
Nr. 9. Samstag, den 26. April 1851. 
Ueber den Gegner im MRestitutionsprozeß. 
Von Prof. Dr. Pollmann. 
Ueber wenige Materien stehen sich die Ansich- 
ten der älteren und der neueren Civilisten so dia- 
metral entgegen, als hinsichtlich der prinzipiellen 
Beantwortung der Frage, gegen wen der Restitu- 
tionskläger die Restitution nachzusuchen habe, eine 
Frage, welcher Paulus durch seine Aeußerung, daß 
die Restitution bald in rem bald in personam 
zustehe 1), mehr eine Formulirung als eine Lösung 
gegeben hat. Während die älteren Civilisten wohl 
ohne Ausnahme davon ausgehen, daß in Folge der 
Restitution dem Lädirten immer diejenige Klage 
wieder hergestellt werde, welche er ohne das lädi- 
rende Ereigniß haben würde, während sie demge- 
mäß die Person des Gegners schlechthin durch die 
Beschaffenheit dieser Klage bestimmen und somit der 
Regel nach die Restitution in rem ergehen lassen, 
sehen wir unter den neueren Autoritäten nur Puchta 
sich wieder dieser Meinung zuwenden, indem er 
den Grundsatz aufstellt, daß sich der Gegner durch 
das zu restituirende Recht oder Rechtsmittel be- 
stimme (nur daß im Nothfalle nicht bloß gegen 
den, welcher durch den zu restituirenden obligato- 
1) K. S. I, 7, 8. 4. 
XVI,