Full text: Blätter für Rechtsanwendung. VII. Band (7)

330 Bur Lehre von der Schenkung. 
also namentlich beim Schenkungsversprechen und bei 
der Schenkung durch Tradition). 
3) Schenkung unter Ehegatten. Die alte 
Streitfrage, ob nur die durch Tradition bewirkte 
Schenkung oder ob jede Schenkung, ohne Unter- 
schied des Schenkungsmittels, also namentlich das 
Schenkungsversprechen durch den Tod des schenken= 
den Ehegatten konvaleseire, ist in neuerer Zeit wie- 
der von mehreren Seiten verhandelt worden, ohne 
daß man sich vereinigen konnte. Das erste scheint 
die L. 23 D. ht. 24, 1. auszusprechen 10), das 
zweite enthalten ganz klar und deutlich die L. 32, 
S. I, S. 23, L. 33, D. eod. 11). — Savignyn) 
geht von den letztern Stellen aus und sucht die 
L. 23 cit. dadurch auf eine geistvolle Art zu be- 
seitigen, daß er das recte, womit Ulpian die 
Meinung des Papinian billigt, nur auf das erste 
Glied der Stelle bezieht, aber nicht auf den Nach- 
satz, wodurch nun dieser als eine, von der nach- 
folgenden Jurisprudenz nicht avoptirte, Ansicht Pa- 
pinians, als eine historische Notiz erscheint. Dies 
praktische Resultat 12) wird bestätigt durch die un- 
glossirte Novelle 162 2, in welcher Justinian den hier 
vertheidigten Satz in einer besonderen Anwendung 
bestätigt,. und zwar ohne dies als ein neues Ge- 
setz zu geben. 
4) Ueber die Neuerungen, welche Justinian 
hinsichtlich der äußeren Form der mortis 
causa donati in L. 4, C. ht. 8, 57, einge- 
führt hat, herrschen noch unter den neusten Juri- 
sten mancherlei Mißverständnisse. So erblicken 
—*1 55 D. de O. et 6„“ Savigny, a. a. O. S. 148. 
Meyerfeld 1, S. 3 
10) So auch das bayer. X. Th. 1, Kap. 6, S. 31, Nr. 3. 
11) Was Roßhirt, gem. deursc= Eivilrecht, Th. 1, S. 221 
dagegen mri ist ganz ungenügend. 
12) A. a. O. S. 1 
13) Eichersandenl E nd mit demselben Puchta u. Löhr.