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seine Schwiegertochter Abtissin wurde. Dies Klostern und die
Stadt Gehren bei Luckau (larina) tragen den Namen des
mächtigen Helden, der der Hälfte des deutschen Ostens und
auch unserm Lande gebot und endlich am 20. Mai 965 starb dos
zu Gerenrode wurde er begraben. ;
3. Politische und kirchliche Verthellung des Sorbenlimes.
Noch dunkler werden die nun folgenden geiten , und es
wird schwer, aus den Trümmern das gewesene Ganze wieder
zu erkennen. Das Eine ist gewiß, daß der große Limes Ge;
ros mit seinem Tode sich wieder in fünf kleinere Marken zer
spaltete, von denen einige allerdings schon dagewesen, nur
unter Geros allgemeiner Legation mit gestanden hatten, — T not
es, daß er selbst dieje Theilung so gewollt, oder daß die Mäch-
tigern, die unter ihm gestanden hatten, selbst zugriffen, oder was
das Wahrscheinlichste ist, daß Kaiser Otto selbst Sorge trug, eine
so bedenkliche Macht nicht zusammen zu lassen.
Wir beginnen mit der nördlichsten der unter Gero gestun
denen Marken, der Nordmark, Mark Nordsachsen. Her
tritt sogleich nach Geros Tode Dietrich oder Thiadericus auf,
wahrscheinlich derselbe, der bisher Statthalter und Unter-
befehlshaber Geros in seiner Abwesenheit, wo gewöhnlich die
Slaven sich zu empören suchten, war. Ihm fiel nach den
Gauen, in denen er urkundlich den Comitat besaß, der größte
und nördlichste Theil des Sorbenlimes in seiner weiteren Be-
deutung anheim, nämlich Stücke vom halberstadter und vom
brandenburger Bisthumssprengel und das ganze Gebiet des
Stiftes Havelberg. Gleich Gero führt er den Titel Marchich
et Dux; ihm stand also jedenfalls, so oft es dessen bedurfte
auch der Oberbefehl über die übrigen Marlgrafen des Lime
Sorabicus zu. Er starb 985. Ihm folgte ein zweiter Dietrich 8
abgesetzt 997; diesem Lothar — 1003, Werner — 1009, 1#“
Bernhard — 1044, Wilhelm — 1056, Udo I. und I. —
1082, Helnrich I. — 1087, Udo III. — 1106, Andolf —
324, u. s. w. 1)
: Sübdlich von dieser, an der untern Saale und Mulde bis
1) Vergl. bei Leutsch a. a. O., S. 136.
Böttiger, Geschichte Sachsen #3, 2. Aufl. I. 4