$ 1. Geschichtliche Grundlagen. 3
schwer geschädigt und zu langen Kämpfen genötigt;
erst im Jahre 1819 gelang es, die völlige Aufhebung
des Zolles durchzusetzen. Über die Umwälzungen
des Reichsdeputationshauptschlusses vom Jahre 1803
und den Untergang des alten Deutschen Reiches im
Jahre 1806, durch welchen aus der Reichsstadt ohne
merkbare Änderung ein selbständiger Staat wurde,
hinweg, wußte Bremen seine nunmehr staatliche Unab-
hängiskeit zu wahren, Der Reichsdeputations-
hauptschluß, der so vielen Reichsstädten die Freiheit
nahm, brachte Bremen dank der Geschicklichkeit seiner
Unterhändler sogar einen wesentlichen Gebietszuwachs
durch Erwerb der ehemals erzbischöflichen Besitzungen
im Gebiet und des Ortes Vegesack, wo im 17. Jahr-
hundert Bremer Kaufleute weserabwärts einen Hafen an-
gelegthatten. Nach der französischen Zeit, während
der auch Bremen vorübergehend seine Selbständiskeit
verloren hatte und als Hauptort des Departements
bouches du Weser dem Kaiserreich einverleibt war,
trat es dem Deutschen Bunde bei. Von größter
Bedeutung für die wirtschaftliche Weiterentwicklung
war der im Jahre 1827 mit Hannover seschlossene
Vertrag, durch den Bremen in der Nähe der Weser-
mündung Land zur Anlegung eines Hafens, den Grund-
stock des Distriktes des heutigen Bremerhaven,
erwarb, der dann durch spätere Verträge mit Hannover
und Preußen, zuletzt 1904/5, mehrfach vergrößert
wurde. Bei der Auflösung des Deutschen Bundes im
Jahre 1866 trat Bremen auf die Seite von Preußen und
vereinigte sich mit den anderen Staaten zu dem Nord-
deutschen Bund und später zum Deutschen Reiche.
Im Reiche hat Bremen die Anlehnung und den Schutz
gefunden, deren es als Kleinstaat bedarf, um zum
Wohle des Ganzen in staatlicher Unabhängigkeit seinen
besonderen wirtschaftlichen Aufgaben in Handel und
Schiffahrt nachgehen zu können.
1*