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Reichsschuldbuches durch Gesetz vom 31. Mai 1891 mit Ergänzung
vom 6. Mai 1910 ist die Möglichkeit gegeben, durch Eintragung
in das Schuldbuch Inhaber-Forderungen in Namen-Forderungen zu
verwandeln.
Die schwebende Schuld wird auf Grund des Etatsgesetzes
eingegangen in Schatzanweisungen der Finanzverwaltung mit kurzer
Umlaufsfrist, wenn die etatsmäßigen Einnahmen in dem Zeit-
punkte noch nicht verfügbar sind, in dem die Ausgaben geleistet
werden müssen.
Für die Verwaltung besteht in Preußen nach dem Gesetze
vom 24. Februar 1850 die Hauptverwaltung der Staatsschulden,
die als Reichsschuldenverwaltung auch für das Reich tätig ist.
Die Kontrolle führt die Staats= bezw. Reichsschuldenkommission,
bestehend aus dem Präsidenten der Oberrechnungskammer und je
drei Mitgliedern des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses,
bezw. des Bundesrates und des Reichstages.
Kap. III. Gebiet der Kirche und Schule.
*# 42. Geschichtliche Entwicklung.
Die Kirchengewalt des ausgehenden Mittelalters ist schran-
kenlos, soweit die Kirche sich nicht selbst beschränkt. Auch die Rechte
der weltlichen Obrigkeit gegenüber der Kirche erscheinen abgeleitet
aus kirchlichen Gesetzen und Privilegien.
Genau das umgekehrte Verhältnis stellte die Reformation in
den protestantischen Gebieten Deutschlands her. Mag man bei
Untersuchung des Rechtsgrundes des landesherrlichen Kirchen-
regiments mannigfach zu verschiedenen Ergebnissen gekommen sein
im Episkopalsysteme, Territorialsysteme und Kollegialsysteme, das
Ergebnis stand fest: Die Landeskirche wurde dem Staate einver-
leibt und hatte nur in ihm und durch ihn die Möglichkeit recht-
lichen Bestehens. Der konfessionell geschlossene Territorialstaat des
Reformationszeitalters überkam damit in der Pflege religiösen
Lebens allerdings Aufgaben, die seiner politischen Natur fremd.
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