Full text: Das Legitimitätsprincip.

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Felde gezogen: sie hatten nicht mit Stahl's einschmeichelnder 
Sophistik auf die von allen anerkannte Basis ein fremdartiges 
und nichtssagendes Gebäude stellen wollen, sondern diese Ba- 
sis selbst um ihres revolutionären Ursprungs willen verworfen. 
Stahl aber gibt die Richtigkeit des Grundgedankens der Re- 
präsentativverfassung zu, ja fordert deren Einführung selbst als 
einen absoluten Vorzug jeder Verfassung; allein er führt die- 
sen Grundgedanken, eine Theilnahme des Volks an einzelnen 
Herrschaftsacten des Staatsoberhaupts zur Vertheidigung und 
Sicherung der bürgerlichen Freiheit, der Rechtsentwickelung 
und der Volksinteressen, in einer Weise aus, daß er schließlich 
die Macht uud Bedeutung der Stände nicht minder gefährdet 
als Gentz und der Deutsche Bund. 
Einmal nämlich ist der „besondere einflußreiche Antheil 
an der Landesvertretung“, welchen Stahl für den grund- 
besitzenden Adel fordert, in Wahrheit nichts anderes als die 
Forderung einer ausschlaggebenden Stellung des Grundadels. 
Stahl meint zwar, es würde eine falsche Aristokratie sein, 
wenn der Stand des hervorragenden Grundbesitzes für sich 
allein den Ausschlag vor dem viel zahlreichern Mittelstande 
geben sollte; aber es ist doch eben nichts anderes als aus- 
schlaggebende Macht, wenn der grundbesitzende Adel in der 
Landesvertretung so gestellt ist, daß er durch das numerische 
Gewicht der andern Stände weder rechtlich noch thatsächlich 
bewältigt werden kann, wenn er den Schwerpunkt der Landes- 
vertretung bildet und überdies noch als „intermediäre Ge- 
walt“ zur Vollziehung der Maßregeln der Staatsregierung 
auf dem Lande benutzt wird. 1) 
1) Stahl, a. a. O., S. 108.
	        
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