Die Organisation des Staates. 17
bestimmte Summe zu seiner freien Verfügung gestellt, die für
gemeinnützige Zwecke, für Unterstützungen, Stipendien oder
dergleichen verwandt zu werden pflegt. Ferner werden im
Budget Beträge für Ehrenausgaben des Senates und für diplo-
matische Verhandlungen und Sendungen ausgeworfen, und
nach Art. 51 Ziffer X 4 der Verfassung darf die Bürgerschaft
ihre Zustimmung zu einer nach der Aufgabe des Senates er-
forderlich werdenden Verstärkung der zu Ehrenausgaben
sowie zur Bestreitung der Kosten diplomatischer Verhand-
lungen und Sendungen im Staatsbudget ausgesetzten Geld-
mittel nicht versagen; sie kann indessen im ersteren Falle
vom Senate eine Darlegung der mit der Gesamtsumme be-
strittenen Zahlungen begehren *).
Dem Senate stehen gegenüber der evangelisch-lutherischen
Landeskirche außer dem jus circa sacra auch die oberbischöf-
lichen, gegenüber den anderen Kirchen die sich aus der Kirchen-
hoheit ergebenden Rechte zu (vgl. hierüber und über die be-
stehenden gesetzlichen Beschränkungen des Senates in dieser
Richtung unten S. 136f.. Herkömmlich gebühren ihm gewisse
Ehrenrechte. Seine offizielle Anrede ist „Hoher Senat“. Durch
$ 4 der Militärkonvention mit Preußen vom 27. Juni 1867 sind
unter anderem die Ehrenrechte des Senates ausdrücklich vor-
behalten worden. In der Marienkirche befindet sich für die
Mitglieder des Senates ein besonderer Ratsstuhl. Dem Senate
steht das Recht zu, Auszeichnungen, Titel und Medaillen **)
zu verleihen; Orden gibt es dagegen nicht.
8 6.
2. Zusammensetzung. Wahl.
Von den vierzehn Mitgliedern des Senates müssen nach
Art. 5 der Verfassung acht dem Gelehrtenstande angehören,
und unter ihnen wenigstens sechs Rechtsgelehrte sein; die
übrigen sechs Mitglieder dürfen dem Gelehrtenstande nicht
*, Uber die Behandlung der Abrechnungen über die
Kosten diplomatischer Verhandlungen und Sendungen vgl.
Art. 51 X4a. E
**), Z. B. die Ehrendenkmünze für Treue im Dienste, und
die höchste Auszeichnung, die Medaille „bene merenti“ in Gold.
Brücknor, Lübeck. 2