Volltext : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876. (42)

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ersetzt,  sofern  ihnen  nicht  Ersatz-Reserve-Scheine  (§  72,  7)  zu  ertheilen  sind.  Den
Landwehr-Bezirks-Kommandos  liegt  im  ersteren  Falle  die  Pflicht  ob,  ihre  Wiedereintragung
  in  die  alphabetische  Liste  zu  veranlassen.

§  77.
Außerterminliche  Musterungen.

Außerterminliche  Musterungen  werden  bei  plötzlich  eintretendem  Ersatzbedarf,  bei  der

Vorstellung  von  Militärpflichtigen,  welche  aus  dem  Auslande  oder  von  See  zurückkehren,
  und  beim  Aufgreifen  unsicherer  Dienstpflichtiger  vorgenommen.

Die  außerterminlichen  Musterungen  erfolgen  durch  die  ständigen  Mitglieder  der  Ersatz-Kommission.


Die  ärztliche  Untersuchung  findet  im  Landwehr-Bataillons-Stabsquartier  statt.

Der  Zusammentritt  der  Kommission  ist  nicht  erforderlich,  es  genügt  schriftlicher
Verkehr.

Ueber  Militärpflichtige  der  seemännischen  Bevölkerung  wird  nach  den  im  §  75
enthaltenen  Grundsätzen  entschieden.

Außerterminlich  gemusterte  und  tauglich  befundene  Militärpflichtige  der  seemännischen

Bevölkerung  werden,  sofern  sie  in  der  regelmäßigen  Reihenfolge  zum  Dienste  heranzuziehen
  sind  oder  die  Einstellung  wünschen,  sogleich  in  die  Flotte  eingestellt.

Sie  kommen  —  mit  Ausschluß  der  als  unsichere  Dienstpflichtige  ausgehobenen
Rekruten  —  auf  den  Ersatzbedarf  entweder  des  vorhergehenden  (§  75,  4)  oder,  sofern
  der  Bedarf  für  das  vorhergehende  gedeckt  ist,  des  laufenden  Jahres  zur  Anrechnung.

Ueberzählige  werden  nach  §  75,  v  behandelt.

p.„Ueber  die  außerterminlich  gemusterten  Militärpflichtigen  der  Landbevölkerung  wird

der  Ober-Ersatz-Kommission  (unter  der  Adresse  des  Militär-Vorsitzenden)  Meldung
erstattet,  welche  Bestimmung  über  etwaige  Einstellung  derselben  erläßt.

Die  außerterminliche  Musterung  Einjährig-Freiwilliger  geschieht  nach  §  94,  4

8  78.
Resultate  des  Ersatz-Geschäfts.

.Im  Laufe  des  Monats  März  stellen  die  Ober-Ersatz-Kommissionen  für  ihren  Bezirk

die  Resultate  des  Ersatz-Geschäfts,  wozu  ihnen  die  Ersatz-Kommissionen  das  etwa
noch  erforderliche  Material  zu  liefern  haben,  nach  Schema  13.  zusammen.
Diese  Uebersichten  schließen  mit  dem  1.  Februar  des  laufenden  Jahres  ab.

Die  nach  Schema  13.  aufgestellten  Uebersichten  werden  durch  den  Infanterie-Brigade—

Kommandeur  dem  General-Kommando,  in  Hessen  dem  Divisions-Kommando,  durch