Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1872. (63)

374

Abschied  für  den  Landrat  von  Mittelfranken  über  seine  Verhandlungen  für  das  Jahr  1911.

Im  Namen  Seiner  Mapjestät  des  Königs.
Tlitpol!.

von  Gottes  Gnaden  Höniglicher  Prin  Von  Bayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrate  von  Mittelfranken  in  seinen  Sitzungen
vom  7.  bis  19.  November  1910  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen  und
erteilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

I.

Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1909.

Die  gemäß  Art.  15  Buchstabe  b  und  c  des  Landratsgesetzes  vom  28.  Mai  1852
dem  Landrate  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1909
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreisamtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1911.

Die  Steuerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  Mittelfranken  beträgt  für  das
Jahr  1911:  8030  417  K&,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  80  304  —X  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1911.

Dem  von  dem  Landrate  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
erteilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.
Auf  die  durch  den  Landrat  bei  Prüfung  des  Voranschlags  gestellten  Anträge  und
gefaßten  Beschlüsse  erteilen  Wir  nachstehende  Entschließung.

1.  Zu  Neubauten  von  Realschulen  im  Kreise  Mittelfranken,  die  vom  Landrat  als
notwendig  erkannt  und  deren  Pläne  vom  Landrat  genehmigt  wurden,  werden  aus  Kreismitteln
  Zuschüsse  von  40%  der  wirklichen  Baukosten  auf  Grund  der  vom  Landrat  aner-