Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Alphabetisches Register. 
durch Option 26, 27; in B. geborene 
Kinder unbekannter Eltern sind 
Belgier 29; die belgische Witwe 
eines Ausländers erwirbt die bel- 
gische Staatsangehörigkeit wieder 
38; Volljährigkeit 61; Legitimation 
unehelicher Kinder 113; Befreiung 
von Beibringung der Trauerlaub- 
nisscheine 116; Erwerb und Ver- 
lust der Staatsangehörigkeit II. 
Belgisch= Kongo, Staatsangehörig- 
keitserwerb durch Option, Verzicht 
auf denselben durch Option 26, 27. 
Beschwerde gegen Ablehnung von 
Aufnahme= und Einbürgerungs- 
gesuchen s. Verwaltungsgerichts- 
barkeit. 
Bestallung s. Anstellung. 
Bettler, Aufenthaltsbeschränkung 50. 
Beurlaubtenstand, Anstellung als Offi- 
zier oder Beamter des B. ist nach 
dem neuen Gesetz nicht Erwerbs- 
grund der Staatsangehörigkeit 93; 
tlassung des Offiziers oder Be- 
amten des B. 124, 128; Entlassung 
der Mannschaften des B. 126 ff.; 
Konsulatsatteste 128; Folgepflicht 
bei Mobilmachung 129. 
Bolivien, Optionsrecht nach dem 
deutsch-bolivianischen Freundschafts- 
und Handelsvertrag vom 22. Juli 
1908 20, II; Geburt der Bolivianer 
im Ausland 24; Staatsangehörig- 
keitserwerb durch Geburt im In- 
land 25; Witwe eines Ausländers 
38; Volljährigkeit 62; Legitimation 
unehelicher Kinder 114; Erwerb 
und D#erlust der Staatsangehörig- 
eit II. 
Bulgarien, Staatsangehörigkeitser- 
werb durch Geburt 26; Verzicht 
auf denselben durch Option 26; 
bulgarische Witwe u. die Kinder 
eines Ausländers können bulgarische 
Staatsangehörigkeit durch Verlei- 
hung erlangen 39; Volljährigkeit 61; 
Legitimation unehelicher Kinder 
113; Erwerb und Verlust der 
Staatsangehörigkeit II. 
Bundesrat, Entscheidung des B. bei 
Bedenken eines Bundesstaates ge- 
gen die Einbürgerung 70 ff.; Ver- 
ordnung des zur Ausführung 
dieses Gesetzes 164, Anl. 1. 
  
597 
Bundesstaaten, Verzeichnis der B. 15; 
Einspruchsrecht der B. gegen Ein- 
bürgerungen 70 ff. und Anl. 1 
S. 175; das Einspruchsrecht fällt 
weg, wenn ein B. zur Einbürgerung 
gesetzlich verpflichtet ist 73; kein 
Einspruchsrecht im Fall des § 13: 
80, sowie bei Verleihung der un- 
mittelbaren Reichsangehörigkeit 154; 
Zusammenstellung der früheren 
Indigenatsgesetzgebung der B.147 ff. 
Brasilien, Geburt im Auslande 24; 
Staatsangehörigkeitserwerb durch 
Geburt ##n Inland 25; brasilianische 
Witwe eines Ausländers 38; Voll- 
jährigkeit 62; Legitimation unehe. 
licher Kinder 114. Erwerb und Ver- 
lust der Staatsangehörigkeit II. 
Brarschweig, früheres Indigenats- 
gesetz 14 
Bremen, 
150. 
  
piheres Indigenatsgesetz 
C 
Chile, Geburt i. Auslande 24; Staats- 
angehörigkeitserwerb durch Geburt 
im Inland 25; Volljährigkeit 62; 
Legitimation unehelicher Kinder 
114; Erwerb und Verlust der 
Staatsangehörigkeit II. 
China, kein Staatsangehörigkeitser- 
werb durch Geburt im Inland 24; 
Konsularinstruktion vom 1. Mai 
1872: 145, Anl. 43. 
Columbien, Geburt im Ausland 24; 
Staatsangehörigkeitserwerb durch 
Geburt im Inland 25; Volljährig- 
keit 62; Legitimation unehelicher 
Kinder 114; Erwerb und Verlust der 
Staatsangehörigkeit II. 
Costarica, Freundschafts., Handels- 
und Schiffahrtsvertrag vom 18. Mai 
1875 gekündigt 20; Staatsange- 
hörigkeitserwerb durch Option 27; 
costaricanische Witwe eines Aus- 
länders 38; Volljährigkeit 62; Legi- 
timation unehelicher Kinder 114; 
Erwerb und Verlust der Staats- 
angehörigkeit II. 
O 
Dänemark, Osterreich-preußisch-däni- 
scher Friedensvertrag vom 30. Ok 
tober 1864 Art. XIX 17; Vertrag
	        
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