Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Alphabetisches Register. 599 
die Bedingungen der E. erschweren 
59; in einzelnen Bundesstaaten vor- 
herige Entlassung aus dem früheren 
Staatsverband erforderlich 60; Be- 
dingungen der E. von Ausländern 
57, 61; E. der Minderjährigen 68 ff.; 
neben der Zustimmung eines gesetz- 
lichen Vertreters kann für die E 
eine behördliche Genehmigung nach 
Maßgabe des ausländischen Rechtes 
gefordert werden 64; E. der Ehe- 
frau nach neuem Recht auch ohne 
Zustimmung des Ehemannes 64; 
Nachweis des unbescholtenen Le- 
benswandels und der Subsistenz- 
fähigkeit 66; protokollarische Ver- 
nehmung vor Erteilung der E. 67; 
kann eine auf Grund falscher An- 
gaben erschlichene E. für nichtig er- 
klärt werden? 67 ff. und Anl. 
12, 13, 13 a; mehrjährige Nieder- 
lassung als Voraussetzung der E. 
in mehreren ausländischen Staaten 
(Tabelle) 68; Erklärung der Ge- 
meinde bzw. des Armenverbandes 
69; Notwendigkeit des Einver- 
ständnisses der Bundesstaaten zur 
E. 71; Fälle obligatorischer E. 74 ff., 
96; E. ehemaliger Deutscher ohne 
Niederlassung 79; die E. erstreckt 
sich auf die Ehefrau und die minder- 
jährigen Kinder 100; im französ. 
Rechtsgebiet streng persönlich 100; 
obligatorische E. gemäß § 26: 139; 
nach Übergangsrecht 143 ff.; ins. 
besondere Wiederein bürgerung nach 
Verlust durch Zeitablauf 146; Ver- 
waltungsstreitverfahren 166 ff.; Zu- 
sammenstellung über den Erwerb 
der Staatsangehörigkeit in den 
ausländischen Staaten II. 
Einbürgerungsurkunde 99; E. kann 
nicht annulliert werden 67 ff., 99; 
Formulare der E. Anl. 1; E. im 
Falle des § 26 nicht kostenfrei 139; 
Gebühren und Taxen für Erteilung 
der E. 164, Anl. 42; Bundesrats- 
verordnungen 164; Behörden zur 
Erteilung der E. 165, Anl. 17; 
bei der obligatorischen Einbürgerung 
des § 15 Abs. 2 darf eine Taxe nicht 
erhoben werden 96. 
Eintritt in fremden Staatsdienst s. 
Staatsdienst. 
Eisenacher Konvention 105 und 
Anl. 32. 
  
Elsaß-Lothringen gilt als Bundes- 
staat 16; Landesangehörigkeit 16; 
Erwerb der Staatsangehörigkeit 
durch Gebietsabtretung 17; Unter- 
stützungswohnsitz 29; Option 102 
und Anl. 19; Rückkehr der im 
wehrpflichtigen Alter stehenden Op- 
tanten nach E.-L. 123 und Anl. 39; 
der deutsch-amerikanische Staats- 
vertrag von 1868 auf E.-L. nicht 
anwendbar 155; frühere Indige- 
natsgesetzgebung 150. 
Elterliche Gewalt, Bedeutung der 
e. G. für die Ausdehnung der Ein- 
bürgerung auf minderjährige Kinder 
101; Entlassung von unter e. G. 
stehenden Personen 117; Aus- 
dehnung des Verlustes der Staats- 
angehörigkeit auf Personen unter 
e. G. 142. 
Entlassene Staatsangehörige, Auf- 
nahme oder Einbürgerung der e. St., 
die binnen Jahresfrist nicht aus- 
gewandert sind? 132 ff. 
Entlassung nach Aufnahme in einen 
andern Bundesstaat muß nicht not- 
wendig nachgesucht werden 42; E. 
aus dem bisherigen Staatsverbande 
vor Einbürgerung nach dem Recht 
einzelner Bundesstaaten 60; Kritik 
der E. 107; E. einer Ehefrau 116, 
einer minderjährigen E. 117; E. 
von in der Geschäftsfähigkeit be- 
schränkten Personen 117; E. auf 
Antrag 116 ff.; E. aus einem 
Bundesstaat bewirkt die E. aus 
den andern, wenn nicht Vorbehalt 
119; Obligatorische E. bei Staats- 
angehörigkeit in einem andern 
Bundesstaat 119; Kritik der E. 121; 
E. im Widerspruch zu § 22 nicht 
nichtig 121; E. zur Umgehung der 
Militärpflicht 125; keine E. bei 
Krieg und Kriegsgefahr 128; E. 
darf nicht aus steuerlichen Interes sen 
verweigert werden 129, Anl. 40; 
Rekurs 129; Ausdehnung der Ent. 
lassung auf die Ehefrau und Kinder 
132; die E. „gilt als nicht erfolgt"“ 
132; Verwaltungsstreitverfahren bei 
Ablehnung der E. 166. 
Entlassungsurkunde, Beschlagnahme 
der E.m 129; Aushändigung der E. 
an den Entlassenen oder dessen Ver- 
treter 130; Berechnung der Frist
	        
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