Alphabetisches Register.
land, Verzicht auf denselben durch
Option 26; im Ausland geborenes
uneheliches Kind einer Engländerin
erwirbt nicht die Staatsangehörig-
keit der Mutter 30; britische Witwe
eines Ausländers nebst minder-
jährigen Kindern können britische
Staatsangehörigkeit erwerben 39;
Volljährigkeit 61; Übernahme ehe-
maliger Deutscher 106; Lezitimation
unehelicher Kinder unzulässig 115
(Ausnahme s. Schottland); Erwerb
und Werlust der Staatsangehörig-
eit II.
Großfährigkeit s. Volljährigkeit.
Gunuatemala, Staatsangehörigkeitser-
werb durch Geburt im Inland 25;
Witwe eines Ausländers 38; Voll-.
jährigkeit 62; Legitimation unehe-
licher Kinder 113; Erwerb und
Verlust der Staatsangehörigkeit II.
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Haager Abkommen auf dem Gebiete
der Eheschließung vom 12. Juni
1902: 116, Text Anl. 38.
Haiti, kein Staatsangehörigkeitser-
werb durch Geburt im Inland 25;
Witwe eines Ausländers 38; Voll--
jährigkeit 62; Erwerb und Verlust
der Staatsangehörigkeit II.
Lamburg, früheres Indigenatsgesetz
Lamnover, früheres Indigenatsgesetz
Heer, stehendes, Zusammensetzung
desselben 125.
Heimatrecht, Gesetz über das H.,
s. Unterstützungswohnsitz-
Heimatschein, Geltungsdauer, Er-
teilung; Nichterteilung im Inter-
esse der Militärpflicht, im steuer-
lichen Interesse 164; Formular
Anl. 1; preußische Ministerialver-
fügung vom 12. Januar 1914
Anl. 44; Behörden zur Ausstel-=
lung von H. Anl. 31.
Heirat im Auslande s. Eheschließung.
Helgoland, Erwerb der Staatsange-
hörigkeit durch Gebietsabtretung 17;
Vereinigung Helgolands mit dem
Deutschen Reich und Option der
601
Helgoländer 103 und Anl. 20, 21;
Wehrpflicht der Helgoländer 122.
Hessen (Großherzogtum), preußisch-
hessische Militärkonvention (Vor-
behalt) 83, 90; frühere Indigenats-
gesetzggebung 149; hessisch-amerika-
nischer Staatsvertrag 155 f., Proto-
koll dazu Anl. 41 c.
Hessen-Nassau, früheres Indigenats-
gesetz 147, 151.
Honduras, Staatsangehörigkeitser-
werb durch Geburt im Inland 25;
Erwerb und Verlust der Staats-
angehörigkeit II; Witwe eines Aus-
länders 38.
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Jadehafen, Reichskriegshafen 95.
Japan, kein Erwerb der Staats-
angehörigkeit durch Geburt im
Inland 25; japanische Witwe und
Kinder eines Ausländers können
japanische Staatsangehörigkeit er-
langen 39; Volljährigkeit 62; Le-
gitimation unehelicher Kinder 113;
Erwerb und Verlust der Staats-
angehörigkeit II.
Indigenatsgesetzgebung, frühere,
Verlust der Staatsangehörigkeit nach
der fr. J. der Bundesstaaten (Zu-
sammenstellung) 147 ff.
Inkrafttreten des Reichsgesetzes vom
1. Juni 1870: 144; des Gesetzes
vom 22. Juli 1913: 168.
IStalien, Staatsangehörigkeitserwerb
durch Geburt im Inland, durch
Option, Verzicht auf denselben
durch Option 26—27; Vereinbarung
vom 4. Mai 1891, betr. Beurkundung
von Eheschließungen durch Kon-
suln 37; italienische Witwe und
Kinder eines Ausländers können
italienische Staatsangehörigkeit er-
langen 39; Volljährigkeit 61; Legi-
timation unehelicher Kinder 113;
Befreiung von Beibringung der
Trauerlaubnisscheine 116; Erwerb
und Perlust der Staatsangehörig-
eit II.
Juristische Person, Staatsangehörig-
keit der j. P. 22.
Jus soll bezüglich der Findelkinder 31.