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K
Kieler Hafen, Reichskriegshafen 95.
Kinder, Staatsangehörigkeitserwerb
durch Geburt 23 ff.; eheliche K. 28;
uneheliche K., bayrisches Heimat-
gesetz, ausdrückliche Anerkennung
des unehelichen K. im französischen
Rechtsgebiete 29; K. von unbe-
kannten Eltern erwerben d. Staats-
angehörigkeit ihres Geburtslandes
29; doppelte Staatsangehörigkeit
unehelicher K. 30; Verheiratung
der Mutter ohne Einfluß auf die
Staatsangehörigkeit des unehelichen
K. 30; das uneheliche K. wird durch
die bloße Anerkennung des inlän-
dischen Vaters Inländer 30; Legi-
timation unehelicher K. 31 ff.;
Einwilligung des unehelichen K.
bei der Legitimation 35; auf minder-
jährige eheliche K. wird regelmäßig
Aufnahme und Einbürgerung ihres
Vaters ausgedehnt 100; auf das
uneheliche K. erstreckt sich nicht
ohne weiteres die Einbürgerung
seiner Mutter 101; uneheliche K.
bleiben von dem Verluste der Staats-
angehörigkeit der Mutter unberührt
111; Ausdehnung der Entlassung
des Vaters auf die Kinder 132;
Folgen der Naturalisation des Va-
ters im Ausland 136; Ausdehnung
des Verlustes der Staatsangehörig-
keit des Vaters auf die Kinder 142;
Erwerb der unmittelbaren Reichs-
angehörigkeit durch Kinder ehe-
maliger Deutscher 152.
Kollisionen, Gesetzliche Bestimmun-
gen zur Verhütung von K. bei
doppelter Staatsangehörigkeit, na-
mentlich in Nordamerika, der
Schweiz, Großbritannien, Spanien,
Brasilien, Costarica 28.
Konsularinstruktion vom 1. Mai 1872,
Geltungsbereich 145.
Konsularverträge, betr. die Ehe-
schließung im Auslande 37.
Konsulatsatteste für Personen des
Beurlaubtenstandes im Auslande
128, Anl. 16.
Konsuln, Kaiserliche K. zur Vornahme
von. Eteeschliehungen ermächtigt 37;
im Fall des § 25 Abf. 2 ist der K. zu
hören 137; Bedeutung der Matrikel-
führung unter dem neuen Recht 145.
Alphabetisches Register.
Korea, Konsularinstruktion vom 1. Mai
1872;: 145, Anl. 43.
Krieg oder Kriegsgefahr 141.
Kurhessen, frühere Indigenatsgesetz-
gebung 151.
L
Landesangehörigkeit in Elsaß-Lo-
theingen 16; in Deutsch-Ostafrika
153.
Landespolizeibehörde s. Verwal=
tungsbehörde.
Landstreicher, Aufenthaltsbeschrän-
kung 50.
Landsturmpflichtige 128.
Landwehr, Entlassung von Personen,
die der angehören 126 ff.;
Fahnenflucht 139.
Legitimation, Erwerb der Staats-
angehörigkeit durch L. 16, 31 ff.;
Gültigkeit der L. richtet sich nach den
Gesetzen des Staates, dem der
legitimierende deutsche Vater an-
ehört 32; Arten der L. in Deutsch-
and 33; Eintragung der L. in das
Standesregister 33; L. durch einen
Vater, der die Staatsangehörigkeit
bereits verloren hatte 33; die L. hat
keine rückwirkende Kraft 34; Ein-
willigung des unehelichen Kindes
zur L.? 35; Verlust der Staats-
engesiörigleit durch L. 111 ff.;
Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der
L. in ausländischen Rechten 112 ff.;
Arten der L. nach ausländischen
Rechten 115.
Lehrer s. Schuldienst.
Lippe, früheres Indigenatsgesetz 150.
Louisiana, Legitimation unehelicher
Kinder 114.
Lübeck, früheres Indigenatsgesetz 147.
Luxemburg (Großherzogtum), Staats-
angehörigkeitserwerb durch Geburt
im Inland, durch Option, Verzicht
auf denselben durch Option 26, 27;
luxemburgische Witwe eines Aus-
länders 38; Volljährigkeit 61; An-
stellung luxemburgischer Untertanen
in Preußen und Elsaß-Lothringen
89; Legitimation unehelicher Kinder
113; Befreiung von Beibringung
der Trauerlaubnisscheine 116; Ver-
einbarung mit den Bundesstaaten