Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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K 
Kieler Hafen, Reichskriegshafen 95. 
Kinder, Staatsangehörigkeitserwerb 
durch Geburt 23 ff.; eheliche K. 28; 
uneheliche K., bayrisches Heimat- 
gesetz, ausdrückliche Anerkennung 
des unehelichen K. im französischen 
Rechtsgebiete 29; K. von unbe- 
kannten Eltern erwerben d. Staats- 
angehörigkeit ihres Geburtslandes 
29; doppelte Staatsangehörigkeit 
unehelicher K. 30; Verheiratung 
der Mutter ohne Einfluß auf die 
Staatsangehörigkeit des unehelichen 
K. 30; das uneheliche K. wird durch 
die bloße Anerkennung des inlän- 
dischen Vaters Inländer 30; Legi- 
timation unehelicher K. 31 ff.; 
Einwilligung des unehelichen K. 
bei der Legitimation 35; auf minder- 
jährige eheliche K. wird regelmäßig 
Aufnahme und Einbürgerung ihres 
Vaters ausgedehnt 100; auf das 
uneheliche K. erstreckt sich nicht 
ohne weiteres die Einbürgerung 
seiner Mutter 101; uneheliche K. 
bleiben von dem Verluste der Staats- 
angehörigkeit der Mutter unberührt 
111; Ausdehnung der Entlassung 
des Vaters auf die Kinder 132; 
Folgen der Naturalisation des Va- 
ters im Ausland 136; Ausdehnung 
des Verlustes der Staatsangehörig- 
keit des Vaters auf die Kinder 142; 
Erwerb der unmittelbaren Reichs- 
angehörigkeit durch Kinder ehe- 
maliger Deutscher 152. 
Kollisionen, Gesetzliche Bestimmun- 
gen zur Verhütung von K. bei 
doppelter Staatsangehörigkeit, na- 
mentlich in Nordamerika, der 
Schweiz, Großbritannien, Spanien, 
Brasilien, Costarica 28. 
Konsularinstruktion vom 1. Mai 1872, 
Geltungsbereich 145. 
Konsularverträge, betr. die Ehe- 
schließung im Auslande 37. 
Konsulatsatteste für Personen des 
Beurlaubtenstandes im Auslande 
128, Anl. 16. 
Konsuln, Kaiserliche K. zur Vornahme 
von. Eteeschliehungen ermächtigt 37; 
im Fall des § 25 Abf. 2 ist der K. zu 
hören 137; Bedeutung der Matrikel- 
führung unter dem neuen Recht 145. 
  
Alphabetisches Register. 
Korea, Konsularinstruktion vom 1. Mai 
1872;: 145, Anl. 43. 
Krieg oder Kriegsgefahr 141. 
Kurhessen, frühere Indigenatsgesetz- 
gebung 151. 
L 
Landesangehörigkeit in Elsaß-Lo- 
theingen 16; in Deutsch-Ostafrika 
153. 
Landespolizeibehörde s. Verwal= 
tungsbehörde. 
Landstreicher, Aufenthaltsbeschrän- 
kung 50. 
Landsturmpflichtige 128. 
Landwehr, Entlassung von Personen, 
die der angehören 126 ff.; 
Fahnenflucht 139. 
Legitimation, Erwerb der Staats- 
angehörigkeit durch L. 16, 31 ff.; 
Gültigkeit der L. richtet sich nach den 
Gesetzen des Staates, dem der 
legitimierende deutsche Vater an- 
ehört 32; Arten der L. in Deutsch- 
and 33; Eintragung der L. in das 
Standesregister 33; L. durch einen 
Vater, der die Staatsangehörigkeit 
bereits verloren hatte 33; die L. hat 
keine rückwirkende Kraft 34; Ein- 
willigung des unehelichen Kindes 
zur L.? 35; Verlust der Staats- 
engesiörigleit durch L. 111 ff.; 
Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der 
L. in ausländischen Rechten 112 ff.; 
Arten der L. nach ausländischen 
Rechten 115. 
Lehrer s. Schuldienst. 
Lippe, früheres Indigenatsgesetz 150. 
Louisiana, Legitimation unehelicher 
Kinder 114. 
Lübeck, früheres Indigenatsgesetz 147. 
Luxemburg (Großherzogtum), Staats- 
angehörigkeitserwerb durch Geburt 
im Inland, durch Option, Verzicht 
auf denselben durch Option 26, 27; 
luxemburgische Witwe eines Aus- 
länders 38; Volljährigkeit 61; An- 
stellung luxemburgischer Untertanen 
in Preußen und Elsaß-Lothringen 
89; Legitimation unehelicher Kinder 
113; Befreiung von Beibringung 
der Trauerlaubnisscheine 116; Ver- 
einbarung mit den Bundesstaaten 
 
	        
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