Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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Bundesstaaten 147 ff.; V. d. St. 
in den ausländischen Staaten II. 
Versailles, Schlußprotokoll des baye- 
rischen Vertrages vom 23. No- 
vember 1870: 105. 
Bertreter, gesetzlicher, Zustimmun 
des g. V. zum „Aufnahme gesuch 
Geschäftsunfähiger 56; zum Ein- 
bürgerungsantrag 63 ff.; Ent- 
lassungsantrag des g. V. mit vor- 
mundschaftsgerichtlicher Genehmi- 
gung 117; Aushändigung der Ent- 
lassungsurkunde an den g. V. 130; 
Antrag des g. V. zum Erwerb einer 
ausländ. Staatsangehörigkeit 136. 
Verwaltungsbehörden, höhere 165, 
43, 83; die h. V. sind bei der Ein- 
bürgerung an die zwingenden Vor- 
aussetzungen des § 8 gebunden 61, 
99; Zuständigkeit der h. V. für die 
Vorbehaltserklärung des § 20: 119; 
Ausfertigung der Entlassungs- 
urkunde durch die h. V. 131; Ver- 
zeichnis der h. V. Anl. 17. 
Verwaltungsgerichtsbarkeit, V. ge- 
gen die Verweigerung der Auf-- 
nahme, Einbürgerung, Entlassung 
166 ff.; Kompetenz der Verwal- 
tungsgerichte oder des Bundesrats 
in Fällen des §9° 73; Rekurs der 
Witwe im Falle der Ablehnung 
ihrer Wiedereinbürgerung 76; Re- 
kurs bei Verweigerung der obliga- 
torischen Entlassung 119; Rekurs im 
Falle des § 26: 139; kein Rekurs 
gegen Ausbürgerung wegen Un- 
gehorsams gegen das Advokato- 
rium 140 Anm. 3; Rekurs im Falle 
des § 30: 143; im Falle des § 31: 
146; Ges etzentwurf zur Ausdehnung 
der V. 167. 
Bolljährigkeit als Voraussetzung der 
Einbürgerung 61 ff. 
Vorbehalt bei der Anstellung 90; nach- 
träglicher V. unwirksam 93; V. in d. 
Aufnahme- bzw. Einbürgerungs- 
urkunden 100; V. einer Bundes- 
im Falle des 
Vormund (. gesetzlicher Vertreter. 
Bormundschaftsbehörde, die V. er- 
setzt die fehlende Zustimmung des 
Ehemannes zu dem „Aufnahme“= 
gesuch der Ehefrau 56. 
  
Alphabetisches Register. 
W 
Wahlkonsfuln s. Beamte. 
Waldeck, früheres Indigenatsges. 147. 
Wanderbücher als Nachweispapier 
unbescholtenen Lebenswandels zum 
Zwecke der Einbürgerung 66. 
Wiederaufnahme s. Aufnahme. 
Wiedereinbürgerung (Renaturalisa- 
tion) s. Einbürgerung. 
Witwe, die W. eines Deutschen bleibt 
Deutsche 38; die von Geburt deutsche 
W., welche durch Heirat Auslände- 
rin wurde, muß wieder eingebür- 
gert werden 75; ausländische Gesetz- 
gebung über den Wiedererwerb der 
Geburtsstaatsangehörigkeit d. W. 38. 
Wehrpflicht, W. eingebürgerter Aus- 
länder 98; Verlust der Staats- 
angehörigkeit durch Nichterfüllung 
der W. 109; im Ausland befindliche 
deutsche Wehrpflichtige Anl. 16 und 
36, 110; Dauer der W. 122; Nicht- 
erteilung der Entlassung im Interef se 
der W. 121 ff., Befreiungen von 
der W. 122. 
Wohnsitz, W. in einem Bundesstaat 
begründet nicht die Staatsangehörig- 
keit, dienstlicher W. 94: W. des 
Entlassenen im Inland 134; W. 
außerhalb des Inl. 135, 137, 152. 
Wohnung, eigene, s. Unterkommen. 
Württemberg, Entlassung vor Er- 
teilung der Naturalisationsurkunde 
60; frühere Indigenatsgesetz- 
gebung 148; Württembergisch-ame- 
rikanischer Staatsvertrag 155 ff., 
Protokoll desselben Anl. 41 b. 
8 
Zehnjährige Verlustfrist nach § 21 
des alten Gesetzes 145. 
Zenutralbehörde, Anstellungsurkunde 
durch die Z. 81; Ver lustigkeite 
erklärung durch die Z. 139; Auf- 
forderung der Z. zum Austritt aus 
fremdem Staatsdienst 142. 
Zeugnis, Beurteilung des Z. über die 
Geschäftsfähigkeit eines Einzubür. 
gernden 61. 
Zurückstellung vom Militärdienst 188. 
Zwangspässe, Gothaer Vertrag Anl. 
30, S. 318 Anm. *.
	        
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