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Bundesstaaten 147 ff.; V. d. St.
in den ausländischen Staaten II.
Versailles, Schlußprotokoll des baye-
rischen Vertrages vom 23. No-
vember 1870: 105.
Bertreter, gesetzlicher, Zustimmun
des g. V. zum „Aufnahme gesuch
Geschäftsunfähiger 56; zum Ein-
bürgerungsantrag 63 ff.; Ent-
lassungsantrag des g. V. mit vor-
mundschaftsgerichtlicher Genehmi-
gung 117; Aushändigung der Ent-
lassungsurkunde an den g. V. 130;
Antrag des g. V. zum Erwerb einer
ausländ. Staatsangehörigkeit 136.
Verwaltungsbehörden, höhere 165,
43, 83; die h. V. sind bei der Ein-
bürgerung an die zwingenden Vor-
aussetzungen des § 8 gebunden 61,
99; Zuständigkeit der h. V. für die
Vorbehaltserklärung des § 20: 119;
Ausfertigung der Entlassungs-
urkunde durch die h. V. 131; Ver-
zeichnis der h. V. Anl. 17.
Verwaltungsgerichtsbarkeit, V. ge-
gen die Verweigerung der Auf--
nahme, Einbürgerung, Entlassung
166 ff.; Kompetenz der Verwal-
tungsgerichte oder des Bundesrats
in Fällen des §9° 73; Rekurs der
Witwe im Falle der Ablehnung
ihrer Wiedereinbürgerung 76; Re-
kurs bei Verweigerung der obliga-
torischen Entlassung 119; Rekurs im
Falle des § 26: 139; kein Rekurs
gegen Ausbürgerung wegen Un-
gehorsams gegen das Advokato-
rium 140 Anm. 3; Rekurs im Falle
des § 30: 143; im Falle des § 31:
146; Ges etzentwurf zur Ausdehnung
der V. 167.
Bolljährigkeit als Voraussetzung der
Einbürgerung 61 ff.
Vorbehalt bei der Anstellung 90; nach-
träglicher V. unwirksam 93; V. in d.
Aufnahme- bzw. Einbürgerungs-
urkunden 100; V. einer Bundes-
im Falle des
Vormund (. gesetzlicher Vertreter.
Bormundschaftsbehörde, die V. er-
setzt die fehlende Zustimmung des
Ehemannes zu dem „Aufnahme“=
gesuch der Ehefrau 56.
Alphabetisches Register.
W
Wahlkonsfuln s. Beamte.
Waldeck, früheres Indigenatsges. 147.
Wanderbücher als Nachweispapier
unbescholtenen Lebenswandels zum
Zwecke der Einbürgerung 66.
Wiederaufnahme s. Aufnahme.
Wiedereinbürgerung (Renaturalisa-
tion) s. Einbürgerung.
Witwe, die W. eines Deutschen bleibt
Deutsche 38; die von Geburt deutsche
W., welche durch Heirat Auslände-
rin wurde, muß wieder eingebür-
gert werden 75; ausländische Gesetz-
gebung über den Wiedererwerb der
Geburtsstaatsangehörigkeit d. W. 38.
Wehrpflicht, W. eingebürgerter Aus-
länder 98; Verlust der Staats-
angehörigkeit durch Nichterfüllung
der W. 109; im Ausland befindliche
deutsche Wehrpflichtige Anl. 16 und
36, 110; Dauer der W. 122; Nicht-
erteilung der Entlassung im Interef se
der W. 121 ff., Befreiungen von
der W. 122.
Wohnsitz, W. in einem Bundesstaat
begründet nicht die Staatsangehörig-
keit, dienstlicher W. 94: W. des
Entlassenen im Inland 134; W.
außerhalb des Inl. 135, 137, 152.
Wohnung, eigene, s. Unterkommen.
Württemberg, Entlassung vor Er-
teilung der Naturalisationsurkunde
60; frühere Indigenatsgesetz-
gebung 148; Württembergisch-ame-
rikanischer Staatsvertrag 155 ff.,
Protokoll desselben Anl. 41 b.
8
Zehnjährige Verlustfrist nach § 21
des alten Gesetzes 145.
Zenutralbehörde, Anstellungsurkunde
durch die Z. 81; Ver lustigkeite
erklärung durch die Z. 139; Auf-
forderung der Z. zum Austritt aus
fremdem Staatsdienst 142.
Zeugnis, Beurteilung des Z. über die
Geschäftsfähigkeit eines Einzubür.
gernden 61.
Zurückstellung vom Militärdienst 188.
Zwangspässe, Gothaer Vertrag Anl.
30, S. 318 Anm. *.