Full text : Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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pflicht  bei  Mobilmachung  130;  Erwerb
  der  unmittelbaren  Reichsangehörigkeit
  in  den  Sch.  152  ff.

Schutzgenossen,  Degeiff  und  Rechtsstellung
  Anl.  43,  355  ff.

Schutzscheine,  Formular  361.

Schwarzburg-Rudolstadt,
Indigentasgesetz  147.
Schwarzburg-Sondershausen,  früheres

  Indigenatsgesetz  149.

Schweden,  Staatsangehörigkeitserwerb
  durch  Geburt  im  Inland,
Verzicht  auf  denselben  durch  Option
26;  Volljährigkeit  61;  Legitimation
eines  unehelichen  Kindes  112;  Befreiung
  von  Beibringung  von  Trau.
erlaubnisscheinen  116;  Erwerb  und
Verlust  der  Staatsangehörigkeit  II.

Schweiz,  Staatsangehörigkeitserwerb
durch  Geburt  im  Inland,  Verzicht
auf  denselben  durch  Option  27;
schweizerische  Witwe  eines  Ausländers
  39;  Volljährigkeit  62;  Legitimation
  unehe  icher  Kinder  112;
Befreiung  von  Beibringung  von
Trauerlaubnisscheinen  116;  Erwerb
und  Terluft  der  Staatsangehörigeit
  II.

Seewehr,  Entlassung  von  Personen,
die  der  angehören  126  ff.;
Fahnenflucht  139.

Serbien,  kein  Erwerb  der  Staatsangehörigkeit
  durch  Geburt  im  Inland
  25;  Volljährigkeit  61;  Legitimation
  eines  unehelichen“  Kindes
112;  Erwerb  und  Verlust  d.  Staatsangehörigkeit
  II.

Siam,  Konsularinstruktion  vom  1.  Mai
1872:  145,  Anl.  43

Spanien,  Staatsangehörigkeitserwerb
durch  Option  27;  spanische  Witwe
eines  Ausländers  38;  Volljährigkeit
62;  Legitimation  unehelicher  Kinder
114;  Befreiung  von  Beibringung
von  Trauerlaubnisscheinen  116;  Erwerb
  und  Verlust  der  Staatsangehörigkeit
  II.

Standesherren,  Aufnahme,  Einbürgerung
  der  St.  59;  St.  bedürfen
  der  Erlaubnis  der  Regierung
zum  Eintritte  in  fremde  Staatsdienste
  141;  Aufenthalt  der  St.  im
Auslande  145.

früheres

 

Alphabetisches  Register.

Staatlose  Personen,  Kinder  einer
st.  P.  werden  staatlos,  Eheschließung
einer  st.  P.  40,  111;  Einbürgerung
einer  st.  P.  59;  die  Staatlosigkeit
Voraussetz.  d.  Wiedereinbürgerung
nach  Verlust  durch  Zeitablauf  147.

Staatsangehörigkeit  s.  auch  Erwerb
der  St.;  Verlust  der  St.;  Erwerb
durch  Gebietsabtretung  17;  durch
Option  20;  doppelte  St.  27,  155  ff.;
Übertragung  doppelter  St.  auf  Ehefrau
  und  Kinder  40;  doppelte  St.
durch  Aufnahme  in  einen  Bundesstaat
  ohne  Entlassung  aus  dem  früheren
  42,  119  ff.;  Wirkung  der  Entlassung
  aus  einem  Bundesstaat  auf
die  doppelte  St.  119;  praktische  Berechtigung
  einer  doppelten  internationalen
  St.  136;  unmittelbare
Reichsangehörigkeit  neben  Staatsangeh.
  in  einem  Bundesstaat  155.

Staatsangehörigkeitsausweis  42,
165,  Formular  Anl.  1;  preußische
Ministerialverfügung  vom  12.  Januar
  1914  Anl.  44;  Behörden  zur
Ausstellung  von  St.  Anl.  31.

Staatsanwalt,  Mitwirkung  des  St.
bei  Entlassung  Minderjähriger  118.

Staatsdienst,  mittelbarer  und  unmittelbarer
  St.  84;  Offiziersdienst  ist
St.  85;  Eintritt  in  fremden  St.  als
Verlustgrund  der  Staatsangehörigkeit
  141  ff.

Staatsverträge,  frühere  St.  der
Bundesstaaten  mit  ausländischen
Staaten  bleiben  unberührt  155;
Zusammenstellung  der  in  Betracht
kommenden  Verträge  155—163.

Stempelgebühren  für  Erteilung  der

Einbürgerungsurkunde  Anl.  42.
Südamerikanische  Freistaaten,  Gesetzgebung

  in  betreff  der  Geburt  im

Ausland  24;  Volljährigkeit  114.

Südsee-Inseln,  Konsularinstruktion
vom  1.  Mai  1872:  145,  Anl.  43.
T

Töchter,  keine  Ausdehnung  des  Erwerbs
  und  Verlustes  der  Staatsangehörigkeit
  auf  verheiratete  oder
verheiratet  gewesene  T.  97,  142.

Todeserklärung,  die  Frau  eines  für
tot  erklärten  Ausländers  ist  Witwe
im  Sinne  des  §  10:  75.