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Für den Verlehr mit übergengestenerslichtgen Getränken von Bayern nach Preußen ist die Eisenbahn
von Furth a. W. über Prag und Liebau nach Breslau als Uebergangsstraße erklärt und die Zollexpedition
am Niederschlesisch-Märkischen Bahnhose in Breslau sowohl zur Erledigung der Uebergangsscheine über die
auf dieser Uebergangsstraße eingehenden übergangssteuerpflichtigen Waaren, als auch zur Abfertigung des mit
dem Anspruche auf Steuerrückvergütung über Liebau, Prag, Furth a. W. nach Bayern unter Wagenverschluß,
auszuführenden Branntweins ermächtigt worden.
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Die Königlich bayerische Uebergangsstelle in Lohr, Haupt-Zollamts-Bezirks Aschaffenburg, ist auf-
gehoben worden. ·
4.Pvst-Weien.
Korrespondenzverkehr mit Cap Natal, Mozambique und Zanzibar.
Der Weg über Italien kann fortan auch zur Beförderung von Korrespondenzen nach Cap Natal,
Mozambique und Zanzibar benutzt werden. Die Verbindung ist eine monatlich einmalige, und zwar
wird die betreffende Post aus Brindisi an jedem vierten Montag (9. Juni, 7. Juli, 4. August pp.) abgefertigt.
Die fragliche Korrespondenz muß vom Absender bis zum Ausschiffungshafen frankirt und mit dem
Vermerk „via Brindisi“ versehen werden. Rekommandation ist nicht zulässig.
Das Porto beträgt für frankirte Briefe nach Cap Natal pp. 113/4 Groschen bz. 42 Kreuzer für
je 15 Grammen; für unfrankirte Briefe aus Cap Natal pp. 13¾ Groschen bz. 49 Kreuzer für je
15 Grammen; für Drucksachen und Waarenproben nach und aus Cap Natal pp. 1½/ Groschen
bz. 6 Kreuzer für je 40 Grammen.
Berlin, den 29. Mai 1873.
Kaiserliches General-Postamt.
Unzureichend frankirte Briefe aus Victoria (Anstralien).
Die mit der Königlich großbrikannischen Postverwaltung getroffene Uebereinkunst wegen Erstattung des Werthes
der Marken auf unzureichend frankirten Briefen aus mehreren britischen Belitzungen findet nunmehr auch
auf derartige Sendungen aus Victoria (Australien) Anwendung, sofern die Beförderung auf dem Wege über
Brindisi erfolgt ist.
Berlin, den 11. Juni 1873.
Kaiserliches General-Postamt.