Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Mittheilungen 
über den Stand der Ninderpest. 
XIII. 
1. Oesterreich-Ungarn. 
Am 28. Juli d. Is. herrschte die Rinderpest in Galtlzien (Bezirke: Husiatyn und Brody), Dalmatien 
(Bezirk: Kattaro), Kroatien und Slavonien (Agramer, Fiumaner und Verötzer Komitat) und in der 
Militärgrenze. 
2. Rußland. 
Im Laufe des Juli ist die Rinderpest auch im Kreise Bielsk (Gouvernement Grodno) ausgebrochen. 
Im Uebrigen ergeben die neueren Nachrichten gegen die letzte Mittheilung (vergl. S. 234 des Central-Blatts) 
keine erhebliche Veränderung. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuches ist 
. Der Flößer Joseph Bielinski aus Chlapowka in Galizien, 51 Jahre alt, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Lanestreichens und Bettelus, durch Beschluß der Königlich preußischen 
Regierung, Abtheilung des Innern, zu Bromberg vom 28. Juli 1873; 
. der Arbeiter Navy Istran Karoly, 34 Jahre alt, gebürtig aus Hassan-Palanka in Serbien, 
nach erfolgter gerichilicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Regierung zu Poksdam vom 14 Juli 1873; 
. der Handarbeiter Joachim Loewy, 19 Jahre alt, aus Röschlau bei Prag, nach erfolgter 
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Regierung zu Erfurt vom 28. Juli 1873; 
4# der Kattundrucker Ferdinand Grund, 35 Jahre alt, gebürtig aus Wernstadt, Bezirks-Haupt- 
mannschaft Tetschen in Böhmen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens 
und Vetteins durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Schleswig vom 
19. Juli 1873; 
der Schlächtergeselle Johann Kolar aus Swalkowitz in Vöhmen, nach erfolgter gerichtlicher 
Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Veschluß der Königlich preußischen Land- 
drostei zu Lüneburg vom 31. Juli 1873; 
4#die Fabrikarbeiterin Maria Heier, 20 Jahre alt, gehürtig aus Dittenbächel (Bezicksamt 
Friedland in Oesterreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und 
hewerbsmäßiger Unzucht, durch Beschluß des Magistrats der Könsglich bayrischen Stadt Augs- 
krg 19. Juli 1873 auf die Dauer von zwei Jahren, vom 24. August d. Is. an 
gerechnet; 
dle verehelichte Handarbeiterin Anna Maria Bauer, 55 Jahre alt, gebürtig aus Klein- 
Pertholz in Nieder-Oesterreich, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns und Um- 
herziehens als Landstreicherin, durch Beschluß des Herzoglich sächsischen Landrathsamtes zu 
Koburg vom 21. Juli 1873 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
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2. Gewerbe--Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Prüfung der Apotheker. Vom 18. Juli 1873. 
Auf Grund der Bestimmung im F. 29 der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 (Bundes-Gesetzblatt S. 245) 
hat der Bundesrath beschlossen, die Bekanntmachung vom 25. September 1869, betreffend die Prüfung der 
Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker (B.-G.-Bl. S. 635), dahin zu ändern, daß das zweite Alinea 
den 8. 3 nui Vorschriften über die Prüfung der Apotheker (Abschnitt IV. der Bekanntmachung) folgende 
Fassung erhält:
	        
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