Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

—  267  —

in  Frankfurt  a.  M.  3,300,220  Mark,  in  München  1,500,840  Mark,  in  Dresden  1.553,360  Mark,  in  Stuttgart
1,104  840  Mark,  in  Karlsruhe  401.520  Mark  und  in  Darmstadt  331,360  Mark,  sowie  außerdem  in  Zehnmarkstücken:
  in  Berlin  27,850  Mark.

Die  Gesammt-Ausprägung  stellt  sich  demnach  bis  zum  16.  August  d.  Is.  auf  840.111,440  Mark,  wovon
713.420,960  Mark  in  Zwanzigmarkstücken  und  126,690,180  Mark  in  Zehnmarkstücken  bestehen.

3.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Auf  dem  Güter-Babnhofe  der  Venlo-Hamburger  Eisenbahn  zu  Bremen  ist  eine  mit  vollen  hauptamtlicken
  Befugnissen  für  den  Eisenbahnverkehr  ausgestattete  Zollabfertigungsstelle  des  Kaiserlichen  Hauptamts  zu
Bremen  errichtet  worden.

4.  Post-Wesen.

Anwendung  des  Grammengewichts  für  Briefe  aus  Oesterreich-Ungarn.

Im  innern  Briefpostverkehr  der  österreichisch-ungarischen  Monarchie,  sowie  im  Briefpostverkehr  Oesterreich-Unguns
  mit  anderen  Lündern  ist  das  metrische  Gewicht  eingeführt  worden.

Die  Erhebung  des  Portos  für  Briefe  aus  Oesterreich-Ungarn  nach  Deutschland  hat  demgemäß  fortan,
wie  für  Briefe  aus  Deutschland  nach  Oesterreich-Ungarn,  bis  zum  Gewicht  von  15  Grammen  einschließlich  mit
dem  einfachen  Satze,  und  über  15  bis  250  Grammen  mit  dem  zweifachen  Satze  zu  erfolgen.

Die  Ermittelung  und  Notirung  des  Gewichts  bei  Fahrpostsendungen  wird  seitens  der  österrelchischungarischen
  Postanstalten  bis  auf  Weiteres  noch  nach  Zollgewicht  stattfinden.

Berlin,  den  31.  Juli  1873.
Kaiserliches  General-Postamt.

—  —–  —

 

Postdampsschiff-Verbindung  Stettin-Kopenhagen.

Mit  Bezug  auf  die  Veröffentlichung  vom  26.  April  (Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich,  Nr.  18  von  1873)
werden  die  Korrespondenten  davon  in  Kenntniß  gesetzt,  daß  die  Postdampfsschiffahrten  auf  der  Linie  Stettin-Kopenhagen
  vom  1.  September  bis  zum  Schlusse  der  diesjährigen  Fahrzeit  nur  einmal  wöchentlich  stattfinden
werden,  und  zwar:

Abgang  aus  Stettin  am  Sonnabend  Mittags  1  Uhr,

Ankunft  in  Kopenhagen  am  nächsten  Morgen  6  Uhr;

Abgang  aus  Kopenhagen  am  Mittwoch  Nachmittags  3  Uhr,

Ankunft  in  Stettin  am  nächsten  Morgen  8  Uhr.

Berlin,  den  19.  August  1873.
Kaiserliches  General-Postamt.

Sendungen  mit  Taback  nach  Rumänien.

Nach  einer  Mittheilung  der  K.  K.  österreichischen  Postoerwaltung  ist  die  Einfuhr  von  Nauch=  und  Schnupftaback,
sowie  von  Cigarren  in  Numänien  mit  erheblichen  Schwierigkeiten  verbunden.
Die  Reichs-Postanstalten  sind  daher  angewiesen  worden,  Taback=  und  Cigarrensendungen  an  Adressaten
in  Rumänien  fortan  nicht  anzunehmen.
Berlin,  den  23.  August  1873.
Kaiserliches  General-Postamt.

367