Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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Von der Ostsee und von der Elbe kommende Schiffe dürsen bei Strase von 20 Plund St. bis nach ärzt- 
licher Untersuchung in den Hafen Grangemouth nicht weiter als Carron Roads, in den Hafen von Alloa 
nicht weiter als Clackmannan, in den Hasen von Borrowstowneß nicht weiter als Borrowstowneß 
Noads einlaufen. 
In Syra unterliegen die von Königsberg, Danzig und dem Elbufer kommenden Fahrzeuge einer elf- 
tägigen Quarantaine. 
Die Lokal-Regierung auf Malta hat angeordnet, daß alle von Havre, Saloniki und den italienischen 
Häfen, Sieilien mitinbegriffen, kommenden Schiffe eine Quarantaine von 21 vollen Tagen zu halten haben 
(Vergl. Nr. 36 S. * Für die aus Marseille und den übrigen französischen Häfen am Mittelmeer 
ommenden Fahrzeuge ist die Quarantainezeit auf 15 Tage herabgesetzt (Vergl. Nr. 38 S. 299). 
In Smyrna unterliegen alle Provenienzen von Triest einer fünftägigen, von Venedig einer zehntägigen 
Quarantaine. 
6. Personal = Veränderungen te. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs 
den Professor Dr. Krauß zu Marburg, 
den Professor der Rechte Dr. Nissen zu Leipzig und 
den Professor Dr. Aufrecht zu Edinburgh 
zu ordentlichen Professoren in der theologischen bezw. in der juristischen und in der philo- 
sophlschen Fakultät der Universität Straßburg i. E. 
zu ernennen und 
dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät dieser Universität Dr. Binding 
die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienste 
zu ertheilen geruht. 
Der Privatdozent Dr. Jolly zu Würzburg ist zum außerordentlichen Professor in der medizinischen 
Fakultät der Universität Straßburg i. E. ernannt worden. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag: dnbaber: Otto k#ewenstein. — Druck von F. Hoffschläger in Berlin. —
	        
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