Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Erster Jahrgang. 1873. (1)

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2.  Münz-Wesen.

Uebersicht
der  in  den  deutschen  Münzstätten  bis  zum  13.  Dezember  1873
stattgehabten  Ausprägungen  von  Reichsmünzen.

 

Silbermünzen.  Nickelmünzen.

Kupfermünzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Goldmünzen.
In  der  Woche  vom  7-m  nn  ·  —  —  —
7.  bis  13.  Dezember  1873  i  T’  --  -.1».-.
20  Markstüde.  1  1  Mark=  20  Pfennig=  10  Pfennig-  2  Liemig-  1  Pfennigsind
  geprägt  worden:  arsücke  10  Maristücke  flüc..  siücke.  sücke.  iücke.  süück

Mark.  Mark.  Mark.  Mark.  Pf.  Mark.  Pf.  Mark.  U-f.  Mark.  NPf.

J  5  ii""
s)inBerlin.......  —  598,970375,39845,921—iå19,242!701,962!10(1,84430
h)inHakmo·ve-.....,  —  639,770  —  —  —1  18,069.w  ——  —  —
)  in  Frankfurt  a.M.  —  000,000%  —  40000—  13.04020  1,344/10  —
#Iin  München  6098,560  —  .  —  439210|20  10,97880  —  —  —  —
e)  in  Dressen  ;  —  382,990"»!—  ——TI  —  —  —  —  —  —
9  in  Stuttgart  1.  —  502,200  —  1  20,032  20  11,281/710  ——  —  —
6)  in  Karlsruhe  "  —  47,100)  —  7,  —  —  —  —  —  —  —
b)  in  Darmstadt  .  187,260  —  —  —  s  —  —  —  —  —  —
88385,820|  3.451,030  /  75,398  183,072/40  72,61240)  3),306|/20  1,844  80
Vorher  waren  geprägt:  1817,993,600  189,214,430  316,413  694.361  —  121.665  80  13,905|70  —  —
Gesammt-Ausprägung  8918,879  42019,665,460  391,811  877/433  40  19127820  1½21100  1,81480
——.....-—  —  «  ’JO-P

;1,011,544,880Makr.«»1,269,244Makt40Pf.  15,056  Mark  20  M.

In  Sachen  des  Ortsarmenverbandes  Neuenburg
24.  November  1873  entsch

3.  Heimath-Wesen.

·  wider  Soldin  hat  das  Bundesamt  in  seiner  Sitzung  vom
ieden,  daß  auch  die  einem  erkrankten  Dienstboten  vom  Dienstorte  gewährte  Geldunterstützung

  unter  die  Kur=  und  Verpflegungskosten  fallen  kann.  .  Zur  Begründung  ist  Folgendes  angeführt:
Die  in  jetziger  Instanz  erst  thatsächlich  motivirte  Einrede  aus  §.  29  des  Reichsgesetzes  vom
6.  Juni  1870  ist  nicht  geeignet,  den  vom  Kläger  erhobenen  Ersatzanspruch  in  seinem  vollen  Umfange
zu  entkräften,  da  die  zur  Erstattung  liquidirten  Unterstützungen  sich  auf  den  Zeitraum  vom  28.  März
bis  über  den  15.  August  1872  hinaus  pertheilen,  §.  29  cit.  aber  dem  Armenverbande  des  Dienstortes

  nur  die  Kosten  der  grankenpflege  in  den  ersten  sechs  Wochen  zur  Last  legt.

daher  nur  fragen,  ob  Verklagter  ein  Recht  darauf  hat,  mit  den  in  der  Zeit  vom  28.  März  bis  9.  Mai

1872  entstandenen  Unterstützungskosten  verschont  zu  werden.  Diese  Frage  war  zu  bejahen.
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Es  kann  sich