Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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IV. 
Die Behörden, welchen die Prüfung und Feststellung der Ansprüche übertragen ist (I. 3) haben zu- 
folge des §. 3 des Gesetzes vom 23. Februar 1874 ihre Feststellungen etwalgen Erinnerungen des Rechnungs- 
hofes gegenüber zu vertreten. 
V. 
Die von den einzelnen Bundesregierungen dem Reichskanzler-Amt behufs Zahlung, beziehungsweise 
Erstattung der festgestellten Beträge mitzutheilenden, gehörig belegten Liquidatlonen müssen außer dem Atteste 
eines Rechnungsbeamten über die erfolgte Prüfung nach den Zahlen und nach den Belägen, eine dahin gehende 
Bescheinigung der feststellenden Behörde enthalten, daß die Prüfung auf Grund des Gesetzes von 
23. Februar 1874 stattgefunden und daß in der Liquidation nur solche Beträge enthalten sind, deren Vergütung, 
beziehungsweise Erstattung nach dem gedachten Gesetze zu erfolgen hat.
 
5. Post-Wesen. 
Postdampsfschiff-Verbindungen mit Dänemark und Schweden. 
Die zur Postbeförderung dienenden Dampsschiff- Verbindungen mit Dänemark und Schweden gestalten sich 
bis auf Weiteres wie folgt: 
Linie Kiel-Korsorr. 
Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. 
Abgang aus Kiel: täglich um 12 Uhr 35 Minuten Nachts nach Ankunft des Schnellzuges aus Hamburg 
Ankunft in Korsoer: am nächsten Morgen gegen 7 Uhr zum Anschluß an den ersten Zug nach Kopen- 
hagen, Ankunft daselbst um 10 Uhr 40 Minuten Vormittags.   
Abgang aus Korsoer: täglich um 10 Uhr Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen. 
Ankunft in Kiel: am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden 
Schnellzug nach Hamburg. 
Linie Lübeck-Kopenhagen-Malmoe. 
Die Fahrten finden täglich statt.  
Abgang aus Lübeck: 4 Uhr Nachmittags nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin. 
Ankunft in Kopenhagen: Morgens. 
Ankunft in Malmoe: Mittags zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags nach Stockholm ab- 
gehenden Eisenbahnzug.  
Abgang aus Malmoe: Vormittags. 
Abgang aus Kopenhagen: Nachmittags. 
Ankunft in Lübeck: Morgens, zum Anschluß an den ersten Zug nach Berlin. 
Linie Stralsund- Malmoe. 
Die Fahrten finden vom 16. April ab zweimal wöchentlich statt, und zwar aus Stralsund am 
Montag und Donnerstag, aus Malmoe am Dienstag und Freitag.  
Abgang aus Stralsund: mit Tagesanbruch.  
Ankunft in Malmoe: an den betreffenden Tagen Mittags zum Anschluß an den um 2 Uhr Nach- 
mittags nach Stockholm abgehenden Eisenbahnzug. Außerdem Anschluß an die zwischen Kopenhagen und Malmoe 
kursirenden Dampfer. 
Abgang aus Malmoe: Vormittags. 
Ankunft in Stralsund: an den betreffenden Tagen Abends.
	        
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