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§§. 2, 14, 15, 16, 17 des preußischen, §§. 10, 72—76 des Reichsgesetzes,
und das Urtheil der Disziplinarkammer, indem es diese Paragraphen des Relchsgesetzes neben den ent-
sprechenden des preußischen Gesetzes als anwendbar bezeichnet, hat damit nur hervorheben wollen, daß
die Bestimmungen des Reichsgesetzes nicht milder find als die des preußischen Gesetzes, beide vielmehr zu dem-
selben Resultat führen.
In der Sache selbst erscheint die vom ersten Richter gegebene Würdigung des Verhaltens des An-
geschuldigten durchaus zutreffend.
Zunächst hat die Disziplinarkammer mit Recht auch diejenigen Vorgänge in Betracht gezogen, welche
für die ehrengerichtliche Entscheidung vom 3. Oktober 1872 maßgebend gewesen sind. Der Angeschuldigte war
nicht blos Postbeamter, sondern auch Offizier. Die ehrengerichtliche Untersuchung hatte nur zur Aufgabe, zu
entscheiden, ob der Angeschuldigte als Offizier disziplinar zu bestrafen. Möglicher Weise konnte sie auf That-
sachen gestützt werden, die für das Verhalten des Angeschuldigten als Postbeamter nicht präjudizirlich waren.
Jedenfalls war die entscheidende Militärinstanz nicht kompetent, zu entscheiden, welcher Einfluß den von ihr
erörterten Vorgängen auf die dienstliche Stellung des Angeschuldigten als Postbeamter zukommen könnte. Diese
Entscheidung blieb also offen; sie gebührt der gesetzlich bestimmten Zivil-Disziplinarbehörde. Für die Anwen-
dung des Grundsatzes: „non oder ne bis in idem“ fehlt also die Möglichkeit, und seine Anrufung beruht nur
auf Unkenntniß seiner Bedeutung. Vgl. §. 78 des Reichsgesetzes vom 31. März 1873.“
6. Marine und Schiffahrt.
In Leer wird mit der Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt am 4. Mai d. Js. begonnen werden.
7. Konsulat- Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann
A. Spitteler in Cochin (Ostindien) zum Konsul des Deutschen Reichs zu ernennen geruht.
Dem Herrn Robert L. Siordet, Assoclé der Firma Lutteroth & Co. in Hamburg, ist Namens des
Deutschen Reichs das Exequatur als schweizerischer Konsul ertheilt worden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag: Inbaber: Otto Loewenstein — Druck von F. Hoffschläger in Berlin.