Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichskanzler-Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler.
II Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. September 1874. Nr. 36.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung nung der in italienischen Schiffspapieren enthaltenen Ver-
von Ausländern aus dem Reichsgebiete; Porto- Rubrum im messungsangaben in deutschen Häfen; Beginn der Seesteuer-
Verkehr mit elsaß- lothringischen Behörden...Seite 321. manns-Prüfungen in Rostock... 323.
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 4. Konsulat-Wesen: Ausscheiden zweier Konsuln aus dem
münzen.....322. Konsulardienst; Abgrenzung von Konsularbezirken 323.
3. Marine und Schiffahrt: Bestimmungen über die Anerken-
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
1. die Tagelöhnerfrau Matianna Modlowsta aus Woiczice (Gemeindebezirk Blaszki, Kreis
in Russisch-Polen), 47 Jahre alt, nach mehrfacher gerichtlicher Bestrafung wegen Dieb-
stahls, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Breslau vom 22. Juli d. Js.;
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
2. der Schlossergeselle Heinrich Taß aus Arnheim im Königreich der Niederlande, 30 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der
Königlich preußischen Regierung in Düsseldorf vom 19. August d. Js.;
3. die Dienstmagd Johanna Dietzinger aus Nußdorf (Herzogthum Salzburg in Oesterreich),
22 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Widerstandes gegen die Staats-
gewalt und gewerbsmäßiger Unzucht, und erlittener Vorbestrafung wegen Diebstahls, durch
Beschluß der Königlich bayerischen Polizei-Direktion in München vom 27. Juli d. Js.;
4. Cölestine Limond, geboren den 24. April 1857 zu Francheville bei Toul in Frankreich,
5. Abertine Boucher, geboren den 29. April 1852 zu Massey-sur-Meuse in Frankreich,
6. Marie Trubert, gebürtig aus Neuville bei Stenay (Departement der Maas in Frankreich),
19 Jahre alt,
7. der Arbeiter Joseph Colin, geboren den 30. Januar 1842 zu Lunéville, ortsangehörig zu
Nancy in Frankreich,
8. der Glaser Henri Hannesse, geboren den 28. Januar 1843 zu Ramet (Provinz Lüttich in
Belgien,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 4 wegen Landstreichens und gewerbsmäßiger
Unzucht, zu 5 wegen gewerbsmäßiger Unzucht, zu 6 bis 8 wegen Landstreichens, durch
Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom 25., resp. zu 7) 26., (zu 8) 28. August d. Js.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 45