Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichskanzler-Amt.
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumeratlons-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler.
II. Jahrgang Berlin, Freitag, den 13. November 1874. Nr. 46.
Inhalt: 1. Allgemelne Verwaltungs- Sachen: Verweisung 4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine Vorschrift; Beginn
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 395. der Seesteuermanns-Prüfung in Wustrow ... 412.
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 5. Heimath- Wesen: Erkenntniß des Bundesamts für das
münzen ... 396. Heimathwesen ... 412.
3. Handels- und Gewerbe- Wesen: Bekanntmachung eines 6. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der Eisen-
Verzeichnisses der Namen der in Gemäßheit der Bekannt- bahn zwischen Wartha und Glatz; Eröffnung der Eisenbahn
machung vom 25. September 1869 (B.-G.--Bl. S. 635) Rödelheim- Cronberg; Korrespondenzverkehr nach Beirut,
während des Prüfungsjahres 1873/74 von den zuständigen Caifa, Jassa und Jerusalem ... 413.
Zentralbehörden. approbirten Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte 7. Konsulat-Wesen: Exequatur- Ertheilungen etc. ... 414.
und Apotheker ... 397.
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Händler David Rautenberg, 20 Jahre alt, gebürtig aus Raczkl in Russisch-Polen, nach
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens im Rückfall und Bettelns, durch Beschluß
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Königsberg vom 29. Oktober d. Js.;
2. der Tuchmachergeselle Urban Hoffmann, geboren den 19. April 1853 zu Reichenberg in
Böhmen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, Landstreichens und Fälschung
von Legitimationspapieren, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Frank-
furt a. O. vom 19. Oktober d. Js.;
3. der Klempnergeselle Johann Kollinak aus Petrovicz in Ungarn, 20 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns im Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen
Bezirks-Regierung zu Posen vom 5. November d. Js.;
4. die unverehelichte Hendrika Schmitz aus Wychen bei Nymwegen (Königreich der Niederlande),
16 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen, gewerbemäßiger Unzucht, durch Be-
schluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Düsseldorf vom 5. November d. Js.;
5. der Handlungscommis August Peter Heinrich geboren den 13. November 1843 zu
Roeskilde auf Seeland (Dänemark), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens
und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom
3. November d. Js.;
6. der Kaufmannsgehülfe Heinrich Schubert aus Großullersdorf (Kreis Olmütz in Mähren), ge-
boren den 4. Mai 1852, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bei-
legung eines ihm nicht zukommenden Namens, sowie wegen Urkundenfälschung, Hehlerei und
Diebstahls durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Kassel vom 28. Sep-
tember d. Js.;
7. der Schneidergeselle Johann Schandara, 48 Jahre alt, geboren und ortsangehörig zu Schütten-
hofen in Böhmen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Regen vom 17. Oktober d. Js.;
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