Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
 Reichskanzler-Amt. 
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumeratlons-Preis für den Jahrgang Zwel Thaler. 
  
  
  
  
  
II. Jahrgang Berlin, Freitag, den 13. November 1874. Nr.  46. 
    
Inhalt: 1. Allgemelne Verwaltungs- Sachen: Verweisung 4. Marine und Schiffahrt: Quarantaine Vorschrift; Beginn 
von Ausländern aus dem Reichsgebiete . . Seite 395. der Seesteuermanns-Prüfung in Wustrow ... 412. 
2. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 5. Heimath- Wesen: Erkenntniß des Bundesamts  für das 
münzen ... 396.  Heimathwesen ... 412. 
3. Handels- und Gewerbe- Wesen: Bekanntmachung eines  6. Post-Wesen: Bekanntmachungen, betr.: Eröffnung der Eisen- 
Verzeichnisses der Namen der in Gemäßheit der Bekannt- bahn zwischen Wartha und Glatz; Eröffnung der Eisenbahn 
machung vom 25. September 1869 (B.-G.--Bl. S. 635) Rödelheim- Cronberg; Korrespondenzverkehr nach Beirut,  
während  des Prüfungsjahres 1873/74 von den zuständigen Caifa, Jassa und Jerusalem ... 413. 
Zentralbehörden. approbirten Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte 7. Konsulat-Wesen: Exequatur-   Ertheilungen etc. ... 414. 
und Apotheker ... 397. 
  
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Händler David Rautenberg, 20 Jahre alt, gebürtig aus Raczkl in Russisch-Polen, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens im Rückfall und Bettelns, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Königsberg vom 29. Oktober d. Js.; 
2. der Tuchmachergeselle Urban Hoffmann, geboren den 19. April 1853 zu Reichenberg in 
Böhmen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, Landstreichens und Fälschung 
von Legitimationspapieren, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Frank- 
furt a. O. vom 19. Oktober d. Js.; 
3. der Klempnergeselle Johann Kollinak aus Petrovicz in Ungarn, 20 Jahre alt, nach erfolgter 
gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns im Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen 
Bezirks-Regierung zu Posen vom 5. November d. Js.; 
4. die unverehelichte Hendrika Schmitz aus Wychen bei Nymwegen (Königreich der Niederlande), 
16 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen, gewerbemäßiger Unzucht, durch Be- 
schluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Düsseldorf vom 5. November d. Js.; 
5. der Handlungscommis August Peter Heinrich geboren den 13. November 1843 zu 
Roeskilde auf Seeland (Dänemark), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens 
und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig vom 
3. November d. Js.; 
6.  der Kaufmannsgehülfe Heinrich Schubert aus Großullersdorf (Kreis Olmütz in Mähren), ge- 
boren den 4. Mai 1852, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bei- 
legung eines ihm nicht zukommenden Namens, sowie wegen Urkundenfälschung, Hehlerei und 
Diebstahls durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Kassel vom 28. Sep- 
tember d. Js.; 
7. der Schneidergeselle Johann Schandara, 48 Jahre alt, geboren und ortsangehörig zu Schütten- 
hofen in Böhmen, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, 
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Regen vom 17. Oktober d. Js.; 
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