Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

3. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Das Königlich bayerische Hauptzollamt Marktbreit ist in ein Nebenzollamt umgewandelt, mit einem Ver- 
walter und einem Assistenten besetzt und nebst seinen Inkorporalionen dem Bezirke des Hauptzollamts Würz- 
burg zugetheilt worden. Das Nebenzollamt Marktbreit hat das unbedingte Niederlagerecht, dann die Befugniß 
zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. und II. sowie zur Abfertigung des 
Eisenbahnverkehrs nach Maßgabe der Bestimmungen in §§. 65—71 des Vereins-Zollgesetzes erhalten.
 
4. Militär-Wesen. 
Von Schülern der Realklassen des Kollegiums zu Buchsweller und der Realklassen des Lyzeums zu 
Colmar dürfen bis auf Weiteres gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährigfrei- 
willigen Militärdienst unter gleichen Voraussetzungen ertheilt werden, als wenn die bezeichneten Anstalten zu 
den auf Grund des §. 154. 2.c. der Militär-Ersatz- Instruktion vom 26. März 1868 anerkannten Realschulen 
II. Ordnung gehörten. 
Berlin, den 26. Januar 1874. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Delbrück.
 
5. Marine und Schiffahrt. 
Die Königlich portugiesische Reglerung hat die Quarantaine für Schiffe von Hamburg und Altona wieder 
aufgehoben (vergl. Central-Vlatt von 1873, Seite 408).
	        
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