Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

Central -Glatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Gerauencgeben 
Reichskanzler- Amt. 
———— 
   
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhaudlungen. — Prännmerations-Preis für den Jabrgang sechs Mark. 
  
           
  
  
  
Berlin, Freitag, den 4. August 1876. R 3l1. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung sung der bis Ende Juli 1876 stattgehabten Ausführung des 
von Ausländern aus dem Reichsgebtett. Seite 409 Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen 
2. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; — 40 
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- 3. Mlüinz= Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Neic- 
lichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im münen 
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum 4. Marine und Schiffahrt: Beginn einer Siemtrmant. l 
Schlusse des Monats Juni 1876; — Nachtrag zum Status Prüngngaga 417 
der deutschen Notenbanken Ende Juni 1876; — Nachwei- 5. Konsulat-Wesen: Ernennungen, Entlassungen 24. 417 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Färber Wenzel Zirm aus Hohenelbe (Kreis Gitschin in Böhmen), 37 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirks-Regierung in Bromberg vom 20. Juli d. J., 
. der Klempnergeselle Josef Rolke, gebürtig aus Philippsthal (Kreis Olmütz in Mähren), 
29 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns 
im Rückfalle, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Breslau vom 
11. Juli d. I., 
. die verehelichte Kleimann, Sara geb. Neimann, aus Skierz bei Lodz (Gouvernement 
Warschau in Russisch-Polen), 23 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen 
Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung 
in Liegnitz vom 15. Juli d. J., 
. der Drahtbinder Jurek Troicza, ortsangehörig zu Rovne in Ungarn, 19 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Oppeln vom 8. Juli d. J., 
5. der Tagelöhner Wilhelm Denkers (alias Beinkers) aus Steidern im Königreich der 
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