Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

IV. Jahrgang. 
Central - Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
  
— 
Reichskanzler-Amt 
—–J——––. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und  Buchbandlungen. — Pränumerations--Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung 
2. 
von Ausländern aus dem Reichsgebiet . . . Seite 77 
Finanz-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Januar 1876; — Goldankäufe seitens der Reichsbank; — 
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft- 
lichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die Zeit 
vom 1. Jannar bis zum Schlusse des Monats Januar 1376 78 
Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs- 
Berlin, Freitag, den 18. Februar 1876. 
O.G 
I 
—- 
4. Zoll= und Steuer-Wesen: Nachweisung der Einnahme an 
Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für den Monat 
Jannar des Jahres 1876; — Bundesrathsbeschluß, betr. 
Zollrückvergüt ung für wiederausgeführte Tabacksfabrikate 85 
u. Post= und Telegraphen-Wesen: Vollzugsbestimmungen zum 
Eisenbahn-Postgesetz vom 20. Dezember 1875; — Post- 
anweisungsverkehr mit Großbritannien und Irland; — 
münzen; — Uebersicht über die bis Ende Dezember 1875 
für Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelang- 
ten Landes-Silber- und Kupfermünzen 81 1 6. Konfulat-Wesen: Ernennungen 94 
  
Postdampsschifohrt zwischen Düänemark, den Faröer und 
Island 87 
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. der russische Ueberläufer Johann Urbaniak, geboren zu Tarkowo bei Konin (Gouverne= 
ment Kalisch in Russisch-Polen), nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls er- 
kannten 1 jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- 
regierung in Bromberg vom 16. Dezember v. J., 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens und Bettelns, 
. die Tagelöhner-Wittwe Thekla Zwierzynska, gebürtig aus Wloklawek in Russisch-Polen, 
45 Jahre alt, und deren Tochter Antonie, 13 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirksregierung in Marienwerder vom 27. Tannar d. J., 
der Zeichner Sundel Stein aus Tauroggen (Gouvernement Kowno in Rußland), 33 Jahre 
E, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung in Bromberg vom 10. Fe- 
bruar d. J 
der Bergmann Louis Stoppaini aus Nessa in Italien, 39 Jahre alt, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Landdrostei in Hildesheim vom 31. Januar d. W. , 
der Schlossergeselle Franz Farmaneck, geboren 1855 zu Duli in Böhmen, durch Beschluß 
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom 12. Januar d. J., 
der Schreiner Joseph Albert Migy, geboren am 17. Dezember 1853 zu St. Ursaune 
(Kanton Bern in der Schweiz) und ortsangehörg daselbst, durch Beschluß des Kaiserlichen 
Bezirks-Präsidenten in Kolmar vom 3. Februar d. J., 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
  
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