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zu 9 bis 12, 17, 21, 22 und 24 bis 26 wegen Landstreichens,
zu 13 wegen Landstreichens, wiederholten Diebstahls, Fälschung eines Reisepasses und
zu Führung eines falschen Namens, ·
zu 14 wegen Bettelns, nach mehrmaliger rechtskräftiger Verurtheilung wegen der gleichen
Uebertretung innerhalb der letzten drei Jahre,
zu 15 wegen Landstreichens, Bettelns, ruhestörenden Lärms und Diebstahls,
zu 16 wegen Landstreichens, Bettelns und Fälschung von Legitimationspapieren,
zu 18 wegen Landstreichens, Bettelns, Gebrauchs eines fremden Legitimationspapiers,
Führung eines falschen Namens und unbefugter Anfertigung eines Siegels,
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
27. der Knecht Tohann Peter Anderson, geboren am 27. März 1857 zu Strucklehd bei
Jüterborg in Schweden, durch Beschluß des Großherzoglich mecklenburgischen Ministeriums
des Innern zu Schwerin vom 4. Dezember v. J.,
nach Verbüßung einer wegen Diebstahls gerichtlich erkannten Zuchthausstrafe von
achtzehn Monaten,
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
2. Handels= und Gewerbe-Wesen.
Den Dr. med. Franz Nittner aus Preßnitz und dem Dr. med. Leo Pick aus Smichow in Böhmen ist
auf Grund der Bekanntmachung vom 9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 687) durch die Königlich
sächsischen Ministerien des Innern, sowie des Kultus und öffentlichen Unterrichts die Dispensation von der
im . 29 der Gewerbe-Ordnung vorgeschriebenen ärztlichen Prüfung und die Approbation als Arzt ertheilt
worden.
Berlin, den 28. Februar 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
3. Finanz-Wesen.
In der Zeit vom 8. bis 15. Februar 1877 hat die Reichsbank Gold nicht angekauft.