---120 —
Sämmtliche infizirte Viehstände sind getödtet worden.
In den laut früherer Bekanntmachung durch die Seuche betroffenen übrigen Ortschaften sind nach
den vorliegenden Nachrichten neue Seuchenfälle nicht vorgekommen;
Magdeburg, ist der Verdacht des Ausbruchs der Rinderpest beseitigt.
in Genthin, Regierungsbezirk
Im Regierungsbezirk Oppeln, welcher seuchenfrei ist, hat in Folge erhöhter Gefahr von Ein-
schleppungen aus den benachbarten russischen Gebietstheilen für die Kreise Tarnowitz, Beuthen, Katto-
witz uud Pleß zur absoluten Sperre der Grenze geschritten und die Beschränkung des inneren Verkehrs
nach Maßgabe des §. 17 der Instruktion vom 9. Juni 1873 (Reichs-Gesetzblatt S. 147) verfügt werden
müssen.
Berlin, den 8. März 1877.
*
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Auf Grund § 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Bäckergesell Franz Jansky, geboren zu Wien, ortsangehörig zu Dobruschka in Böhmen,
21 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Liegnitz
vom 26. Januar d. J.:
2. der Weißgerber Peter Mauer aus Katharein in Ossterreichisch-Schlesien, 34 Jahre alt,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln vom 6. Februar
d. J.;
3. der Arbeiter Christian Ludwig aus Kopenhagen, 30 Jahre alt,
4. der Goldarbeiter Karl Heinrich Emil Burri aus Thunstetten, Kanton Bern in der Schweiz,
19 Jahre alt,
5. der Arbeiter Tohann August Anderson") aus Bringetoffte in Schweden, 42 Jahre alt,
zu 3 bis 5 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Schleswig
vom bezw. 19., 21. und 24. Februar d. J.;
6. der Schlosser und Fabrikarbeiter Wenzel Horak, geboren und ortsangehörig zu Skalitz in
Böhmen, 46 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Lüneburg
vom 27. Februar d. J.; ,
7. der Joseph Dinzstein aus Stawisczki, Kreis Kolno, Gouvernement Lomza in Rußland,
49 Jahre alt, «
8. der Bär Radkowsky, 58 Jahre alt, und dessen Ehefrau Helene, 52 Jahre alt, aus
Krasnopel in Russisch-Polen,
zu 7 und 8 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Kassel
vom bezw. 21. und 22. Februar d. I.;
— —
*) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1876 Seite 410 Ziffer 6 und Seite 469 Ziffer 3.