— 177 —
Bundesstaat: Einreichungstermine:
15. Juli,
Verwaltungsbezirk: 15. Oktober,
15. Januar,
10. Mai.
III.
A.
Uebersicht
der
Einnahme an Salzsteuer
für
das 1. bis . Quartal des Etatsjahres
18..
Bemerkungen über den Gebrauch des Formulars.
1. Die in den Spalten 3 bis 8 anzusetzenden Summen umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des
Etatsjahres, also z. B. in der Uebersicht für das 1. bis 3. Quartal die Salzmengen und die Soll-
Einnahme für April bis einschließlich Dezember.
2. Die Freischreibungen für privative Rechnung anderer Staaten resp. des vormaligen Norddeutschen
Bundes werden in den Spalten 7 und 8 nur nachrichtlich mit rother Tinte unter der Linie angegeben.
3. In der Spalte 9 sind diejenigen Beträge nachzuweisen, welche von den Steuerpflichtigen entweder sofort
oder noch vor Ablauf der betreffenden Quartale baar eingezahlt werden (nach §. 3 des Gesetzes vom
4. Dezember 1871 auch etwaige Rückstände). Diesen Beträgen treten hinzu:
a) die in den einzelnen Quartalen angeschriebenen, aber noch innerhalb derselben Quartale (für
das 4. OQuartal des Etatsjahres bis zum 31. März) abgelösten Kredite,
b) die eingezogenen Registerdefekte. »
Dagegen sind die gezahlten Restitutionen und Registervergütungen davon abzusetzen.
4. Die Spalte 12 ist zur Angabe der nach Ablauf der dreimonatlichen Kreditfrist fällig gewordenen und
daher an die Reichskasse abzuliefernden Kredite bestimmt. Die bezüglichen Summen sind aus der
Spalte 10 der Uebersichten für, das 4. Quartal des vorigen und die Vorquartale des laufenden Etats-
jahres zu entnehmen. «
5. Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt.