Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                                — 177 — 
  
Bundesstaat: Einreichungstermine: 
15. Juli, 
Verwaltungsbezirk: 15. Oktober, 
15. Januar, 
10. Mai. 
                             III. 
                              A. 
                       Uebersicht 
                              der 
                 Einnahme an Salzsteuer 
                                   für 
                    das 1. bis . Quartal des Etatsjahres 
                                                   18.. 
  
                    Bemerkungen über den Gebrauch des Formulars. 
1. Die in den Spalten 3 bis 8 anzusetzenden Summen umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des 
Etatsjahres, also z. B. in der Uebersicht für das 1. bis 3. Quartal die Salzmengen und die Soll- 
Einnahme für April bis einschließlich Dezember. 
2. Die Freischreibungen für privative Rechnung anderer Staaten resp. des vormaligen Norddeutschen 
Bundes werden in den Spalten 7 und 8 nur nachrichtlich mit rother Tinte unter der Linie angegeben. 
3. In der Spalte 9 sind diejenigen Beträge nachzuweisen, welche von den Steuerpflichtigen entweder sofort 
oder noch vor Ablauf der betreffenden Quartale baar eingezahlt werden (nach §. 3 des Gesetzes vom 
4. Dezember 1871 auch etwaige Rückstände). Diesen Beträgen treten hinzu: 
a) die in den einzelnen Quartalen angeschriebenen, aber noch innerhalb derselben Quartale (für 
das 4. OQuartal des Etatsjahres bis zum 31. März) abgelösten Kredite, 
b) die eingezogenen Registerdefekte. » 
Dagegen sind die gezahlten Restitutionen und Registervergütungen davon abzusetzen. 
4. Die Spalte 12 ist zur Angabe der nach Ablauf der dreimonatlichen Kreditfrist fällig gewordenen und 
daher an die Reichskasse abzuliefernden Kredite bestimmt. Die bezüglichen Summen sind aus der 
Spalte 10 der Uebersichten für, das 4. Quartal des vorigen und die Vorquartale des laufenden Etats- 
jahres zu entnehmen. « 
5. Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt. 
 
	        
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