Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                                                — 278 — 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind: 
1. der Kupferschmied Ignaz Schenk aus Weißkirchen in Mähren, 28 Jahre alt, durch Be- 
schluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Marienwerder vom 21. April d. J.; 
2. der Drahtbinder Peter Miszak aus Nieslusa in Ungarn, 17 Jahre alt, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen vom 9. Mai d. J.; 
3. derBGhelbgteßet Franz Josef Sochor, 19 Jahre alt, geboren zu Urbna, wohnhaft zu Aussig 
in Böhmen; 
4. der Schreiner Peter Jansen, 59 Jahre alt, geboren zu Elten, wohnhaft zu Lobith in den 
Niederlanden, 
zu 3 bis 4 durch Beschluß der ##niglich Zeußischen Bezirks-Regierung zu Düsseb 
dorf vom 8. Februar, bezw. 16. April d 
5. der Klempner Emil Janensky, geboren und Tiz'has= zu Kopenhagen, 30 Jahre alt, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Trier vom 9. April d. J.; 
6. der Schneidergesell Jan Mickes, geboren und ortsangehörig zu Woselei in Böhmen, 
18 Jahre * „ durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 
13. Mai 
7. der Arbeiter Peier Brechany, geboren am 12. Oktober 1854 zu Bergaman in Stalien, 
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 12. Mai d. J.; 
nach erfolgt er gerichtlicher Bestrafung 
zu 1 wegen Landstreihens, Bettelns und Führung falschen Namens, 
zu 2 bis 4 und 6 wegen Landstreichens und Bettelns, 
zu 5 und 7 wegen Landstreichens, 
un 
auf Grund der §ss. 39 und 362 des Strafgesetzbuchs ist 
8. der Brenner Wladislaus Krzyzanowski aus Bochlew bei Slupce in Russisch-Polen nach 
Verbüßung einer ihm wegen wiederholten einfachen und schweren Diebstahls und wegen 
Landstreichens zuerkannten Zuchthaus= und Haftstrase — durch Beschluß der Königlich preu- 
ßischen Bezirks-Regierung zu Posen vom 8. Mai d. J. 
   
  
  
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden. 
  
                                          2. Finanz-Wesen. 
  
Vom 8. bis 15. Mai 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft: 
in Münzen in Barren 
für — 44 für 4.080.845, M 
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26.160.594,,, „ „ 80.682.958,0 M  
  
Zusammen für 26.160.594,, M für 84.763.803,, M 
 
	        
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