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Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind:
1. der Kupferschmied Ignaz Schenk aus Weißkirchen in Mähren, 28 Jahre alt, durch Be-
schluß der Königlich preußischen Bezirks- Regierung zu Marienwerder vom 21. April d. J.;
2. der Drahtbinder Peter Miszak aus Nieslusa in Ungarn, 17 Jahre alt, durch Beschluß
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Posen vom 9. Mai d. J.;
3. derBGhelbgteßet Franz Josef Sochor, 19 Jahre alt, geboren zu Urbna, wohnhaft zu Aussig
in Böhmen;
4. der Schreiner Peter Jansen, 59 Jahre alt, geboren zu Elten, wohnhaft zu Lobith in den
Niederlanden,
zu 3 bis 4 durch Beschluß der ##niglich Zeußischen Bezirks-Regierung zu Düsseb
dorf vom 8. Februar, bezw. 16. April d
5. der Klempner Emil Janensky, geboren und Tiz'has= zu Kopenhagen, 30 Jahre alt,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Trier vom 9. April d. J.;
6. der Schneidergesell Jan Mickes, geboren und ortsangehörig zu Woselei in Böhmen,
18 Jahre * „ durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom
13. Mai
7. der Arbeiter Peier Brechany, geboren am 12. Oktober 1854 zu Bergaman in Stalien,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 12. Mai d. J.;
nach erfolgt er gerichtlicher Bestrafung
zu 1 wegen Landstreihens, Bettelns und Führung falschen Namens,
zu 2 bis 4 und 6 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 5 und 7 wegen Landstreichens,
un
auf Grund der §ss. 39 und 362 des Strafgesetzbuchs ist
8. der Brenner Wladislaus Krzyzanowski aus Bochlew bei Slupce in Russisch-Polen nach
Verbüßung einer ihm wegen wiederholten einfachen und schweren Diebstahls und wegen
Landstreichens zuerkannten Zuchthaus= und Haftstrase — durch Beschluß der Königlich preu-
ßischen Bezirks-Regierung zu Posen vom 8. Mai d. J.
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
2. Finanz-Wesen.
Vom 8. bis 15. Mai 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für — 44 für 4.080.845, M
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26.160.594,,, „ „ 80.682.958,0 M
Zusammen für 26.160.594,, M für 84.763.803,, M