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Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen-
schaftliche Befähigung für den ein jährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar-
legung der wissenschaftlichen Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. Rheinprovinz.
Provinz Brandenburg. Das Gymnasium zu Krefeld.
Das Humboldt's-Gymnasium zu Berlin. Das Gymnasium zu Neuwied aenhrr Progymnasium,
Provinz Hannover. ebendas. unter B. a. I. 1
Das Gymnasium zu Norden (bisher Progymnasium II
Verzeichniß vom 19. Januar 1876 — S. 40 Großberzogthum Sachsen.
unter B. a. I. 8.). Das Gymnasium zu Vena.
b. Realschulen er ster Ordnung.
I. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. II. Elsaß-Lothringen.
Die Realschule zu Bützow (bisher Reaischule zweiter Das mit dem Lyzeum zu Straßburg) (bisher als Real-
Ordnung, ebendas. unter B. b. V. verbundene Realgymnasium. klassen bezeichnet,
Das mit dem Lyzeum zu Metz ver- 1 ebendas. A.
bundene Realgymnasium XIV.)
c. Realschulen mit mindestens neunjährigem Kursus ohne obligatorischen unterricht
im Latein.
Königreich Württemberg.
Die Realanstalt zu Reutlingen
Die Realanstalt zu Stuttgart (bisher Realschulen zweiter Ordnung, ebendas. unter B. b. III. 7, 8, 10.).
Die Realanstalt zu Ulm
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse nöthig ist.
a. Progymnasien.
. Provinz Schleswig-Holstein.
Königreich Preußen Das Progymnasium zu Wandsbeck.
Provinz Preußen.
» . Provinz Hannover.
Das Progymnasium zu Königsberg i. Pr. Das Promgymansium zu Leer
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