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timationspapiere, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Oppeln, vom
12. Dezember d. J., ·
5. der Sandformer Johannes Hund, geboren zu Haag in Holland, 43 Jahre alt, nach
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns im Rückfalle und Nichtbeschaffung eines
Unterkommens, durch Beschluß der Königlichen Landdrostei zu Hannover, vom 5. Dezember
d. J.,
6. der Heizer Ernst Behling, geboren zu Fürk, Kreis Solingen, im Jahre 1860 mit seinen
Eltern nach Brasilien ausgewandert, 29 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregie-
rung zu Düsseldorf, vom 3. Dezember d. J., ·
7.der Bäckergesell Georg Leitner aus Markt-Weißenbach (Bezirk Freistadt in Ober-Oester-
reich), 59 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls, Bettelns,
Landstreichens und Fälschung des Arbeitsbuches, durch Beschluß des Königlich bayerischen
Bezirksamts zu Deggendorf, vom 4. Dezember d. J.,
8. der Bergmann und Bahnarbeiter Franz Sermak aus Gitschin in Böhmen, 22 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß
des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Regen, vom 29. November d. J.,
9. der Dienstknecht Johann Schilchecker aus Golling (Bezirk Salzburg in Oesterreich),
21 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls und Landstreichens,
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Laufen, vom 7. November d. J.,
10.der Weber Jakob Kolotny, geboren und wohnhaft zu Pinsk (Gouvernement Minsk in
Rußland), 33 Jahre alt,
11.der Handlungsgehülse Markus Hirschfeld aus Krakau in Galizien, 28 Jahre alt,
zu 10 und 11 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bet-
telns, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Würzburg, vom
7. Dezember d. J.,
12.der Schreiner Heinrich Schäfer, geboren am 25. Juni 1845 zu Dürrmenz (Oberamt
Maulbronn in Württemberg), ausgewandert nach Frankreich,
13. der Tagelöhner JTohann Doubeck aus Austraschin (Bezirk Pilgram in Böhmen), 47 Jahre
alt, und dessen Sohn August, 14 Jahre alt,
zu 12 und 13 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, nach mehr-
maliger rechtskräftiger Verurtheilung wegen der gleichen Uebertretung innerhalb der
letzten drei Jahre, durch Beschluß der Königlich württembergischen Regierung des
Neckar-Kreises, vom 20. November d. J.,
14.der Musikant Tohann Kempf, geboren zu Markirch im Elsaß, durch Option französischer
Staatsangehöriger, 46 Jahre alt,
15.der Peter Baer, geboren zu Illzach im Ober-Elsaß, durch Option französischer Staats-
angehöriger, 54 Jahre alt,
zu 14 und 15 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 15
auch wegen Bettelns), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Kolmar,
vom 15. Dezember d. J.,
und
auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist:
16.
der Maurer und Weber Abraham Vetterli aus Kaltenbach (Kanton Thurgau in der