Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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7. Maaß= und Gewichts-Wesen. 
  
Bekanntmachung, 
betreffend die Aufhebung der §§5. 89 und 91 der Eichordnung vom 16. Juli 1869. 
Die §§. 89 und 91 der Eichordnung vom 16. Juli 1869 (Beilage zu Nr. 32 des Bundes-Gesetzblattes) 
sind aufgehoben. 
Gegenüber den bei den Eichungsbehörden zum Zwecke der Umstempelung zur Vorlage noch gelan- 
genden, mit früheren Landes-Eichungsstempeln versehenen Gewichten wird in Betreff der Bezeichnungen der- 
selben, sowie der Beschaffenheit der Justiröffnungen bis auf weiteres in dem Umfange Nachsicht geübt werden, 
wie dies in der die Zulässigkeit der Umstempelung der bisherigen Landesgewichte betreffenden Bestimmung 
der Bekanntmachung vom 28. Juni 1873 (Nr. 27 des Central-Blattes für das Deutsche Reich) nachgelassen 
worden ist. « 
Berlin, den 15. Februar 1878. 
Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission. 
Foerster. 
  
8S. Konsulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs 
den Kaufmann Emil Grallert in Zanzibar zum Konsul des Deutschen Reichs, 
un 
den Herrn Pedro Gonzalez y Soto zum Vize-Konsul des Deutschen Reichs in Jerez 
zu ernennen geruht. 
  
Dem Konsul R. Veers in Zanzibar ist auf seinen Antrag die Entlassung aus dem Konsulatsdienst 
ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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