Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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Bekanntmachung. 
E- wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Berechtigung der höheren Bürgerschule in 
Kerpen zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen 
Militärdienst (Verzeichniß vom 23. Januar 1878 S. 50 unter C. a. aa. I. 46) mit dem 1. April d. S. 
erlischt. 
Berlin, den 14. März 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
8. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Postverbindung mit Konstantinopel. 
Nach einer neueren Mittheilung der Kaiserlich russischen Postverwaltung verkehren russische Postdampfschiffe 
zwischen Odessa und Konstantinopel zunächst nur einmal wöchentlich. Im Interesse des betheiligten Verkehrs 
werden daher bis auf weiteres die sonst noch vorhandenen Beförderungsgelegenheiten nach und von Konstan- 
tinopel, soweit dieselben eine frühere Ankunft ermöglichen, ebenfalls zur Ueberführung der deutschen Brief- 
posten benutzt werden. 
Die Postverbindungen mit Konstantinopel gestalten sich in Folge dessen von jetzt ab in nach- 
stehender Weise: 
A. In der Nichtung nach Konstantinopel. 
1. Auf dem Wege über Odessa. 
Aus Berlin Mittwochs 110 Nachts, 
in Konstantinopel Montags früh. 
2. Auf dem Wege über Brindisi und Corfu.5 
Aus Berlin Freitags 20 Nachmittags, 
in Konstantinopel Donnerstags Abends. 
B. In der Richtung von Konstantinopel. 
1. Auf dem Wege über Odessa. 
Aus Konstantinopel Montags 20 Nachmittags, Dienstags 8° Vormittags und Donnerstags 
20 Nachmittags, 
in Berlin Freitags, Sonnabends und Montags 10 15 Abends. 
2. Auf dem Wege über Corfu und Brindisi. 
Aus Konstantinopel Freitags 50 Nachmittags, 
in Berlin am nächsten Freitag 7 45 früh. 
Berlin, den 18. März 1878. 
Kaiserliches General-Post-Amt. 
Wiebe. 
 
	        
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