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Bücher und Photographien nach den Vereinigten Staaten von Amerika.
Zufolge einer Mittheilung der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen Bücher
und Photographien in den Vereinigten Staaten in der Regel einem Eingangszoll und dürfen mit der
Briefpost dahin nicht eingeführt werden. Zollfrei und somit zulässig zur Versendung mit der Briefpost
nach den Vereinigten Staaten sind jedoch: Bücher, welche früher als innerhalb der letzten 20 Jahre gedruckt
sind, Flugschriften, Zeitschriften und ähnliche Veröffentlichungen, sofern dieselben lediglich für den Gebrauch
des Empfängers bestimmt sind, sowie überhaupt Bücher bis zum Werth von 1 Dollar; endlich Photographien
bei der Versendung in beschränkter Anzahl, sofern dieselben ausschließlich für den Empfänger oder für Ver-
wandte und Freunde des Absenders bestimmt sind. — Bücher und Photographien, welche nach Vorstehendem
in den Vereinigten Staaten von Amerika dem Eingangszoll unterliegen und nichtsdestoweniger mit der
Briefpost dahin abgeschickt sind, werden von der amerikanischen Postverwaltung als unbestellbar nach dem
Aufgabeort zurückgesandt.
Berlin, den 25. März 1878.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.
7. Kon fulat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Karl Bluhm zum
Konsul in Vera-Cruz zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Philbrick in Key-West (Florida) ist die Entlassung aus dem Konsulats-
dienste ertheilt worden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.