Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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Bücher und Photographien nach den Vereinigten Staaten von Amerika. 
Zufolge einer Mittheilung der Postverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen Bücher 
und Photographien in den Vereinigten Staaten in der Regel einem Eingangszoll und dürfen mit der 
Briefpost dahin nicht eingeführt werden. Zollfrei und somit zulässig zur Versendung mit der Briefpost 
nach den Vereinigten Staaten sind jedoch: Bücher, welche früher als innerhalb der letzten 20 Jahre gedruckt 
sind, Flugschriften, Zeitschriften und ähnliche Veröffentlichungen, sofern dieselben lediglich für den Gebrauch 
des Empfängers bestimmt sind, sowie überhaupt Bücher bis zum Werth von 1 Dollar; endlich Photographien 
bei der Versendung in beschränkter Anzahl, sofern dieselben ausschließlich für den Empfänger oder für Ver- 
wandte und Freunde des Absenders bestimmt sind. — Bücher und Photographien, welche nach Vorstehendem 
in den Vereinigten Staaten von Amerika dem Eingangszoll unterliegen und nichtsdestoweniger mit der 
Briefpost dahin abgeschickt sind, werden von der amerikanischen Postverwaltung als unbestellbar nach dem 
Aufgabeort zurückgesandt. 
Berlin, den 25. März 1878. 
Kaiserliches General-Postamt. 
Wiebe. 
  
7. Kon fulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Kaufmann Karl Bluhm zum 
Konsul in Vera-Cruz zu ernennen geruht. 
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Philbrick in Key-West (Florida) ist die Entlassung aus dem Konsulats- 
dienste ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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