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der Schlossergeselle Adolf Moskowitz, geboren am 22. August 1845 zu Maskowo (Gou-
vernement Plock in Russisch-Polen), Israelit,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
10.
zu 2 wegen Bettelns im wiederholten Rückfalle, zu 3 bis 6 wegen Landstreichens und
Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Frankfurt a. O.
vom bezw. (zu 2) 22., (zu 3 und 4) 26. und (zu 5 und 6) 27. März v. J.,
l der Schornsteinfeger Franz Jelinek, geboren 1850 zu Rodow in Böhmen,
der Schneidergeselle Johann Lehmann, geboren 1841 zu Gellenstein in Mähren,
l#der Kaufmann Karl Menzel, geboren am 5. Oktober 1841 zu Schlüsselbauden in
Böhmen,
l der Arbeiter Wenzel Hubaceck, geboren am 18. Januar 1851 zu Meseric (Bezirk Neustadt
in Böhmen) und ortsangehörig daselbst,
der Arbeiter Josef Czernohaus, geboren 1852 zu Linzdorf in Böhmen, ortsangehörig
zu Jamney (daselbst),
.l der Eisenbahn-Arbeiter Leopold Arms, geboren am 11. November 1803 zu Retschitz
in Mähren, 4 «
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung, zu 7 bis 9, 11 und zu 12 wegen Landstreichens
und Bettelns (zu 7 auch wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Drohung und
Beamtenbeleidigung), zu 10 wegen Bettelns im wiederholten Rückfalle, durch Be—
schluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Breslau vom bezw. 2., 4., (zu 9
und 10) 10. und (zu 11 und 12) 25. April d. J., ·
Jakob Bobrowski, geboren 1840 zu Nasielsk (Kreis Pultusk, Gouvernement Lomza in
Russisch-Polen),
der Müller William Faberon aus San Francisco, 27 Jahre alt,
5. der Schuhmacher Josef Hoferichter aus Sabotka bei Gitschin in Böhmen, 45 Jahre alt,
zu 13 bis 15 wegen Landstreichens und Bettelus (zu 14 auch wegen Nichtbefolgung
der Reiseroute), durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Liegnitz
vom bezw. 9. Januar (ausgeführt im April), 30. März und 5. April d. J.,
der Steinmetz Wenzel Fichtner, geboren und ortsangehörig zu Lichtewalde (Bezirk Gabel
in Böhmen), zuletzt beschäftigt zu Rumburg in Böhmen, 30 Jahre alt, nach erfolgter ge-
richtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich
preußischen Bezirksregierung zu Oppeln vom 12. April d. J.,
der Mattenflechter Johann Derks, geboren und ortsangehörig zu Well in den Nieder-
landen, 51 Jahre alt, nach mehrfach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens,
Bettelus und Diebstahls, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu
Düsseldorf vom 23. April d. S.,
der Tagelöhner Wenzel Paw, geboren und ortsangehörig zu Unter-Lukowitz (Bezirk Prestitz
in Böhmen), 18 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und
Nichtbefolgung der Reiseroute, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu
Roding vom 14. März d. J.,
der Ziegelarbeiter Johann Seifert aus scheischen (Bezirk Mies in Böhmen), 25 Jahre
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Königlich
bayerischen Bezirksamts zu Deggendorf vom 17. April d. J.,
20. der Posamentier Josef Prosser aus Ober-Teschau (Gemeinde Schweinitz in Böhmen),
47 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß des bayerischen Stadtmagistrats zu Ansbach vom 15. März d. J.,
der Tagelöhner Josef Sedej aus Kirchheim in Oesterreich, 25 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns im wiederholten Rückfalle und groben Unfugs durch
Beschluß der Königlich württembergischen Regierung des Neckarkreises zu Ludwigsburg vom
12. April d. J.,
der Lohgerber Andreas Jurtzich, geboren am 25. August 1843 zu Odense auf Fünen
(Dänemark),