Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

4.  die  Tagelöhnerinnen:
a)  Margarethe  van  den  Acker,  22  Jahre  alt,
b)  Wittwe  Weißer,  Margarethe,  geborene  Klerdonk,  26  Jahre  alt,
beide  aus  Venlo  in  den  Niederlanden,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens
  und  Bettelns,  durch  Beschluß  der  Königlich  preußischen  Bezirksregierung  zu
Düsseldorf  vom  21.  Dezember  1877,
5.  der  Schreiner  Wenzel  Brabec  aus  Petrowitz  (Bezirk  Rakonitz  in  Böhmen),  geboren  1832,
6.  der  Schuhmacher  Leopold  Künzel  aus  Netschetin  (Bezirk  Kralowitz  in  Böhmen),
26  Jahre  alt,
.  der  Müllergesell  Karl  Streje  aus  Ruppau  (Bezirk  Prestic  in  Böhmen),  20  Jahre  alt,

8.  der  Bäckergesell  Wilhelm  Stumfoll  aus  Laugendorf  (Bezirk  Schüttenhofen  in  Böhmen),
geboren  1849,
nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  5  wegen  Landstreichens  und  Anleitens  zum
Betteln,  zu  6  und  8  wegen  Landstreichens  und  Bettelus,  zu  7  wegen  Landstreichens
und  Beilegung  eines  falschen  Namens,  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts
  zu  Deggendorf  vom  bezw.  13.,  18.,  19.  und  20.  Dezember  1877,

9.  der  Schuhmachergesell  Thomas  Vavrinetz  aus  Holkowitz  (Bezirk  Strakonitz  in  Böhmen),
31  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  Bettelns,
durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Regen  vom  10.  Dezember  1877,

10.  die  unverehelichte  Tagelöhnerin  Magdalena  Schaecher  aus  Haid  (Bezirk  Tachau  in
Böhmen),  45  Jahre  alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Diebstahls  und  Landstreichens
  durch  Beschluß  des  Königlich  bayerischen  Bezirksamts  zu  Waldmünchen  vom
14.  Dezember  1877,

11.  der  Schlossergesell  Leopold  Peter  aus  Cechtitz  (Bezirk  Ledetsch  in  Böhmen),  40  Jahre  alt,

12.  der  Dampfkesselheizer  Leo  Kordik,  geboren  und  ortsangehörig  zu  Silberberg  (Bezirk  Kaglitz
  in  Böhmen),  35  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung,  zu  11  wegen  Landstreichens,  Bettelns  und
strafbarer  Drohung,  zu  12  wegen  Bettelns  im  wiederholten  Rückfalle,  durch  Beschluß
des  bayerischen  Stadtmagistrats  zu  Passau  vom  13.  Oktober,  bezw.  16.  November
1877,

13.  der  Bäcker  Alfons  Jacquemin,  geboren  am  24.  Mai  1854  zu  la  Baffe  (Departement
der  Vogesen  in  Frankreich),  «  «

14.  der  Tagelöhner  Johann  Peter  Amps,  geboren  zu  Deutsch-Rumbach  im  Ober-Elsaß,  ortsangehörig
  zu  St.  Die  (Departement  der  Vogesen  in  Frankreich),  38  Jahre  alt,

15.  der  Weißgerber,  Franz  Ludwig  Beaudran,  geboren  am  28.  März  1834  zu  Paris,

16.  der  Uhrmacher  Josef  Nacher,  geboren  zu  Sitten,  (Kanton  Wallis  in  der  Schweiz),
31  Jahre  alt,

17.  die  Anna  Mangenot,  geboren  zu  Boussières  in  Frankreich,  30  Jahre  alt,

nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Landstreichens  (zu  17  auch  wegen
Bettelns),  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen  Bezirkspräsidenten  zu  Metz  vom  (zu  13
und  14)  18.  resp.  19.,  20.  und  22.  Dezember  1877,

18.  der  Schuhmacher  Johann  Wacker,  geboren  am  17.  Juni  1835  zu  Sondernach  (Kreis
Kolmar  im  Ober-Elsaß),  durch  Option  französischer  Staatsangehöriger,  nach  erfolgter  gerichtlicher
  Bestrafung  wegen  Landstreichens  und  groben  Unfugs,  durch  Beschluß  des  Kaiserlichen
Benirlsprasidenten  zu  Kolmar  vom  15.  Dezember  1877,

—

un
auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs  sind:
19.  der  Dienstmann  und  Gesindemäkler  Johann  Rudolph  aus  Warnsdorf  in  Böhmen,  35  Jahre
alt,  nach  erfolgter  gerichtlicher  Bestrafung  wegen  Kuppelei,  durch  Beschluß  der  Königlich
sächsischen  Kreishauptmannschaft  zu  Bautzen  vom  21.  November  1877,