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Nachweisung .
der Einnahmen der Post- und Telegraphen-, sowie der Reichseisenbahn-Verwaltung für die Zeit
vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schlusse des Monats April 18787).
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1. Post= und Telegraphen-Verwaltung 9 803 607 9 400 738 + 402 869
2. Reichseisenbahn-Verwaltung"“) 2 829 610 2877 050 41440
*.) Die Nachweisungen der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie an Wechselstempel-
stener für denselben Zeitraum, sind veröffentlicht im Central-Blatt für 1878 Seite 271 bezw. S. 261.
* Die Einnabhme für das laufende Etatsjahr ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahrs nach den
definitiven Feststellungen angegeben.
1#K. Post= und Telegraphen-Wesen.
Erweiterte Zulassung von Wechseln zur Akzept-Einholung mittelst Postauftrages.
Dee Bestimmung, wonach bei Postaufträgen zur Einholung von Wechselakzepten die mit einem
Postauftrage zur Versendung kommenden Wechsel einzeln und zusammen den Betrag von 3000 Mark nicht
übersteigen dürfen, kommt von jetzt ab versuchsweise in Wegfall. Es findet daher eine Beschränkung in der
Höhe der Summe bei den zur Einholung des Akzepts mittels Postauftrages zu versendenden Wechseln bis
auf weiteres nicht mehr statt. "
Berlin, den 3. Mai 1878.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Postaufträge nach der Schweiz.
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Nach dem Uebereinkommen zwischen Deutschland und der Schweiz muß bei Postaufträgen nach der Schweiz
der einzuziehende Betrag in der Frankenwährung angegeben sein. In letzterer Zeit sind den schweize-
rischen Postanstalten öfter Postaufträge, namentlich auch mit dem Vermerk „Sofort zum Protest“, aus
Deutschland zugegangen, in denen der einzuziehende Betrag nicht in der Frankenwährung, sondern in Mark
und Pfennig ausgedrückt war. Da derartig ausgefüllte Postaufträge nicht zur Ausführung gelangen, viel-