Vom 24. bis 31. Dezember 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für 350 786,68 M für 112 560,32 4
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26 330 666,33 „ „ 196 743 986,37 „
Zusammen für 26 681 453,01 „K für 196 856 546,69 MA
5. Zoll= und Steuer-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die neuen Schuldverschreibungen der Prämien-Anleihe der Stadt Lüttich
vom Jahre 1853.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 3. November v. J. — Central-Blatt für das Deutsche Reich
S. 526, Reichs-Anzeiger Nr. 261 — wird nachstehend ein neuntes Verzeichniß solcher Schuldverschreibungen
der Lütticher Prämien-Anleihe vom Jahre 1853, welche in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871
— R.-G.-Bl. S. 210 — abgestempelt waren und gegenwärtig durch neue, die gleichen Nummern tragende
Stücke ersetzt sind, veröffentlicht:
2423; 16227; 38578; 38583; 38584; 55767; 76555; 79653.
Die Inhaber dieser Stücke wollen dieselben, sofern ihnen die Umlaufsfähigkeit in Deutschland gew ahrt
werden soll, behufs Ertheilung der entsprechenden Bescheinigung dem Reichskanzler-Amt einreichen.
In Betreff des hierbei zu beobachtenden Verfahrens wird auf die Bekanntmachung vom 22. Februar
1876 — Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 99, Reichs-Anzeiger Nr. 48 — Bezug genommen.
Berlin, den 4. Januar 1878.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.