Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

Vom 24. bis 31. Dezember 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft: 
  
in Münzen in Barren 
für 350 786,68 M für 112 560,32 4 
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26 330 666,33 „ „ 196 743 986,37 „ 
Zusammen für 26 681 453,01 „K für 196 856 546,69 MA 
  
5. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend die neuen Schuldverschreibungen der Prämien-Anleihe der Stadt Lüttich 
vom Jahre 1853. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 3. November v. J. — Central-Blatt für das Deutsche Reich 
S. 526, Reichs-Anzeiger Nr. 261 — wird nachstehend ein neuntes Verzeichniß solcher Schuldverschreibungen 
der Lütticher Prämien-Anleihe vom Jahre 1853, welche in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 8. Juni 1871 
— R.-G.-Bl. S. 210 — abgestempelt waren und gegenwärtig durch neue, die gleichen Nummern tragende 
Stücke ersetzt sind, veröffentlicht: 
2423; 16227; 38578; 38583; 38584; 55767; 76555; 79653. 
Die Inhaber dieser Stücke wollen dieselben, sofern ihnen die Umlaufsfähigkeit in Deutschland gew ahrt 
werden soll, behufs Ertheilung der entsprechenden Bescheinigung dem Reichskanzler-Amt einreichen. 
In Betreff des hierbei zu beobachtenden Verfahrens wird auf die Bekanntmachung vom 22. Februar 
1876 — Central-Blatt für das Deutsche Reich S. 99, Reichs-Anzeiger Nr. 48 — Bezug genommen. 
Berlin, den 4. Januar 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
 
	        
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