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2. Finanz-Wesen.
Bekanntmachung,
betre ffend die Ausgabe von Schatzanweisungen im Betrage von 20 000 000 Mark.
Auf Grund der Bestimmung im F. 3 Ziffer 2 des Gesetzes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-
Etats für das Etatsjahr 1878/79, vom 29. April 1878 (Reichs-Gesetzblatt S. 17) habe ich angeordnet,
daß behufs der Beschaffung von Betriebsfonds zur Durchführung der Münzreform unverzinsliche Schatz-
anweisungen im Betrage von zwanzig Millionen Mark ausgegeben werden, nämlich:
Serie XXV. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 6. Juni bis
6. November 1878,
Serie XXVI. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 13. Juni bis
13. November 1878,
Serie XXVII. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 19. Juni bis
19. November 1878,
Serie XXVIII. von 1878 über fünf Millionen Mark mit einer Umlaufszeit vom 26. Juni bis
11. Oktober 1878.
Berlin, den 5. Juni 1878.
Der Reichskanzler.
v. Bismarck.
3. Marine und Schiffahrt.
In Altona wird am 12. d. Mts. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt
begonnen werden.
Berlin, den 5. Juni 1878.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Die im Jahre 1865 in Sunderland erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „Robina“ von
327, britischen Register-Tons Ladungsfähigkeit, hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum
des Rheders Daniel Uffen zu Emden unter dem Namen „Diligentia“ das Recht zur Führung der deutschen
Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Emden zum Heimathshafen gewählt
hat, ist am 23. v. Mts. vom Kaiserlichen Konsulate zu Newcastle on Tyne ein Flaggenattest ertheilt worden.
Berlin, den 5. Juni 1878.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.