Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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als das einzige Mittel kennt, durch welches dem mit jenem letalen, überaus schmerzhaften Leiden 
Behafteten eine wenn auch nur vorübergehende Milderung seiner Schmerzen verschafft werden 
kann, so hat auch derjenige, welcher die Mittel nicht besitzt, die Kosten einer Operation selbst zu 
bestreiten, einen Anspruch darauf, daß die öffentliche Armenpflege die Hand dazu biete, damit 
durch eine solche sein Zustand, wenn auch nur vorübergehend, erträglich gemacht werde. Ließe es 
sich überhaupt in einem konkreten Falle mit genügender Sicherheit voraus bestimmen, ob durch 
die Operation wenigstens ein solcher Erfolg noch erzielt werden wird, so muß man jedenfalls im 
vorliegenden Falle nach der Aussage des Anstaltsarztes annehmen, daß derselbe gegründete Ver- 
anlassung hatte zu hoffen, daß sich ein solcher Erfolg für die L. noch werde erreichen lassen. 
Die Operation mußte daher vorgenommen werden. 
Nachdem der Verklagte, welcher nach §. 32 des Reichsgesetzes unter den hier vorliegenden 
Umständen berechtigt war, die Ueberführung der p. L. in seine unmittelbare Fürsorge zu ver- 
langen, sobald diese mit Rücksicht auf ihren Zustand zulässig war, am 29. August 1876 die 
Rückverweisung der Kranken in die Heimath bei dem vorläufig unterstützenden Armenverbande 
beantragt, aber dieser erst am 8. September desselben Jahres dem Verklagten hatte anzeigen 
können, daß die verehelichte L. wieder transportfähig sei, ist dieselbe am 17. desselben Monats 
in Halle wieder abgeholt worden. Es kann hiernach auch nicht behauptet werden, daß den 
Armenverhand Halle bezüglich der Verzögerung der Ueberführung ein Verschulden treffe, und 
deshalb der Verklagte sich nicht entziehen, dem Armenverbande Halle die auf die L. verwendeten, 
tarifmäßig berechneten Kosten für die ganze Dauer ihrer Verpflegung im dortigen städtischen Hos- 
pital zu erstatten. 
  
9. Kon sulat-Wesen. 
Der Kaiserliche Konsul Freiherr von Ifflinger zu Tiflis hat Herrn William Bolton in Kedabeg zum 
Konsular-Agenten bestellt. 
Der Kaiserliche Vize-Konsul Dr. Keller in San Juan (Argentinische Republik) ist gestorben. 
Dem Kaufmann Robert Gädeke zu Königsberg ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als 
Königlich dänischer Konsul daselbst ertheilt worden. 
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
 
	        
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