Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechster Jahrgang. 1878. (6)

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der Steinhauer Louis de Tample, geboren und ortsangehörig zu Mastricht in den Nieder- 
landen, 45 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns 
und Gebrauchs falscher Legitimationspapiere, durch Beschluß der Königlich preußischen 
Landdrostei zu Hannover vom 4. Januar d. J., 
. der Zigarrenarbeiter Jakob van Lätem, geboren zu Brüssel in Belgien, 36 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Gebrauchs falscher Legiti- 
mationspapiere, durch Beschluß der Königlich preußischen Landdrostei zu Osnabrück vom 
18. Dezember 1877, 
. der Maurergesell Josef Eisler, geboren im Jahre 1825 zu Brünn in Mähren und 
ortsangehörig daselbst, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diebstahls, Beamten- 
beleidigung, Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirks- 
amts zu Würzburg vom 29. Dezember 1877, 
. der Metzger Josef Mayer aus Bruck an der Mur in Steiermark, geboren im Jahre 1845, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Königlich 
bayerischen Bezirksamts zu Deggendorf vom 26. Dezember 1877, 
der Porzellandreher Friedrich Crez, geboren zu Blaton in Belgien, nach erfolgter gericht- 
licher Bestrafung wegen Landstreichens und Gebrauchs eines gefälschten Arbeitsattestes, 
durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 5. Dezem- 
er 1877. 
.#der Handlungsdiener Löwin Gretz aus Triesch (Bezirk Iglau in Mähren), 38 Jahre alt, 
10. 
11. 
12. 
der Goldschmied Abraham Holzer aus Wisnicz (Bezirk Bochnia in Galizien), 50 Jahre alt, 
der Handelsmann Joöl Strang aus Lemberg in Galizien, 41 Jahre alt, 
die Tagelöhnerin, Wittwe Deborah Lieblich aus Krakau in Galizien, 
zu 9 bis 12 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, 
durch Beschluß des Großherzoglich badischen Landes-Kommissärs zu Mannheim vom 
3. Januar d. J., 
der Johann Sacovey, angeblich Student, geboren am 20. Januar 1855 zu Buzon in 
Rumänien, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des 
Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Metz vom 4. Januar d. J., 
der Weber Cölestin Verrier, geboren am 25. August 1859 zu Etueffont-haut bei Bel- 
fort, ortsangehörig zu Rougemont in Frankreich, nach Verbüßung einer wegen Diebstahls 
im wiederholten Rückfalle erkannten neunmonatlichen Gefängniß= und einer wegen Land- 
streichens erkannten Haftstrafe, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirkspräsidenten zu Kolmar 
vom 8. Dezember 1877, 
un 
auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs sind: 
15. 
16. 
17. 
der Käthner Augustin Gunszauski, geboren zu Plungan, ortsangehörig zu Uszdeiken 
in Rußland, 38 Jahre alt, 
der Knecht Anton Girkonts (Gerkals), geboren zu Pauken in Rußland, 29 Jahre alt, 
zu 15 und 16 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Hehlerei, durch den im 
Januar d. J. zur Ausführung gelangten Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- 
regierung zu Königsberg vom 29. Oktober 1877, 
der Uhrmacher und Schauspieler Charles Dwuell aus Cottes-Wales bei Williamsburg in 
Nordamerika, 28 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls erkannten 
Zuchthausstrafe von einem Jahre, durch Beschluß der Königlich württembergischen Regierung 
des Donaukreises zu Ulm vom 21. Dezember 1877, · 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
 
	        
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